VeNiShmartem Meod LeNafshotheichem ( Devarim 4:15 ), die Mizwa der Selbsterhaltung – die verlangt, dass wir unsere Gesundheit schützen – klingt ziemlich proaktiv. Es wird jedoch mit dem Wort ShMR geschrieben, „bewachen“, das in der Mizwa den Schabbat zu bewachen als das Wort gesehen wird, das dem negativen Gebot – dem Verbot – Kraft verleiht, die Gesetze des Sabbats nicht zu verletzen, im Unterschied dazu das positive Gebot, an den Sabbat zu „denken“.
Bedeutet dies, dass VeNiShmartem eine negative Mizwa, ein Verbot ist? Wenn ja, stellt jede unsichere Handlung oder jeder ungesunde Genuss einen Verstoß dar? Und wenn ja , würde daraus folgen, dass es von Beith Din mit angemessener Warnung und Zeugen usw. bestraft werden sollte?
Der Kontext des Verses ( Deuteronomium 4:15 ) hat eindeutig nichts mit der Erhaltung der eigenen Gesundheit zu tun. Ich denke, es versteht sich, dass dies kein tatsächliches Lav oder Aseh ist, sondern eine Art Drasha / Asmachta . Der Vers selbst bezieht sich eindeutig auf das Unterlassen von Formen der Götzenanbetung.
Nur um dies zu unterstützen: @DoubleAA bemerkte , dass der Rambam dies nicht als Mizwa auflistet. Wenn der Rambam in seiner Mishneh Tora über die Wichtigkeit spricht, gesund zu sein, erwähnt er diesen Vers außerdem auffallend nicht; etwas, was er sonst nie in der Mischne Tora tun würde.
Menachos 99b sagt, dass, wo immer es „hishamer“, „pen“ oder „al“ sagt, es ein negatives Gebot ist.
Es scheint mir, dass nicht die Wurzel Sh-MR ein negatives Gebot ist, sondern das Wort „Hishamer“. Wenn ja, ist "venishmartem" kein negatives Gebot. Doch selbst wenn jede Instanz von Sh-MR ein negatives Gebot ist, wird es nicht mit Beis Din bestraft, weil es ein lav she'ein bo maaseh (negatives Gebot, das keine Handlung beinhaltet) ist, und wir nicht für a peitschen lav she'ein bo maaseh. (Obwohl es mit einer Aktion getan werden kann – z. B. sich selbst erstechen – da es ohne eine Aktion getan werden kann , peitschen wir nicht dafür, Sefer HaChinuch 94.)
Doppelte AA
Seth J
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msh210