Verlorenes Paket; Wer ist verantwortlich

Wenn ein Verkäufer einen Artikel per Post an einen Kunden geschickt hat, der Postdienst behauptet, ihn im Haus hinterlassen zu haben, und der Kunde behauptet, er sei nicht erhalten worden, wer ist dann für den Verlust verantwortlich? für die Versandkosten?

Bella, ich habe deine Frage per meta.judaism.stackexchange.com/a/314 bearbeitet . Bitte beachten Sie, dass diese Seite keine Gültigkeitsgarantie gibt und keine professionelle (insbesondere rabbinische) Beratung bietet: Behandeln Sie Informationen von dieser Seite so, als kämen sie von einer Gruppe Ihrer Freunde. Das heißt, willkommen! Ich hoffe, Sie bleiben dabei und genießen Mi Yodeya. Bitte denken Sie daran, Ihr Konto zu registrieren , damit Sie auf weitere Funktionen der Website zugreifen können.
Die Post sollte einen Nachweis haben, dass sie es abgegeben haben, und wenn keine Unterschrift erforderlich war, ist das nicht das Problem der Postdienste.
Vielleicht möchten Sie sich an anderer Stelle über den rechtlichen Status des Eigentums informieren, wenn ein Artikel versendet wird.
Die Antwort auf diese Frage kann stark von der Art des Dienstleistungsvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Postdienst und dem rechtlichen Kontext abhängen, in dem er abgeschlossen wurde. Allerdings wäre es wahrscheinlich nützlich, eine Antwort zu haben, die nichts davon annimmt und die Frage ausschließlich auf der Grundlage der jüdischen Gesetze von Boten und Objekthütern analysiert.

Antworten (1)

Aus halachischer Sicht scheinen sich hier zwei Fragen zu stellen:

  1. Wer hat den halachischen Besitz und damit die Haftung für den Gegenstand?

    • Wann besitzt der Kunde den Artikel rechtmäßig und wird dadurch dafür verantwortlich? Ist es bei Zahlung oder bei Erhalt?
  2. Welchen halachischen Status hat der Postbote? Sind sie ein

    • Shaliach (Bote)?
    • Shomer (Wächter)?
    • Etwas anderes?

Zu Nr. 1: Wenn ich mich richtig erinnere, besitzt ein Käufer einen gekauften Artikel erst, nachdem er ihn physisch abgeholt hat ( kinyan ). Daher wäre in dieser Situation der Verkäufer für das Paket verantwortlich. Siehe jedoch unten.

Zu Nr. 2: Es scheint mir, dass der Postbote höchstwahrscheinlich ein Shomer Sachar ist, ein bezahlter Wächter. In diesem Fall sind sie für Bruch oder Unfall befreit, haften jedoch für Diebstahl oder Verlust. Dieses Paket scheint verloren gegangen zu sein, und daher haftet der Postbote . [Bava ​​Metzia 95]

Sie behaupten jedoch, dass es geliefert wurde. Wenn jemand einen Gegenstand im Garten eines anderen zurücklässt, nimmt der Empfänger ihn in Besitz ( kinyan chatzer ). [Avodah Zarah 71] Als solches wäre es die Verantwortung des Käufers .

Kurz gesagt, diese Situation ist ziemlich kompliziert und würde davon abhängen, was genau passiert ist, von den vertraglichen Verpflichtungen des Postbeförderers und von den Einzelheiten der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer (sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend) über die Lieferung der Artikel.

Fragen Sie wie gewohnt Ihren Rabbiner nach praktischen Anwendungen.