Verwaltetes Mietobjekt: Einnahmen aus Mahngebühren. Wie kann ich über Schedule E berichten?

Wir haben ein Mietobjekt, das von einer Hausverwaltung verwaltet wird. In diesem Jahr haben unsere Mieter zusätzlich zur Miete Verzugszinsen gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft hat diese Gebühren in unserem 1099-MISC für diese Immobilie in Feld 3 „Sonstige Erträge“ eingetragen.

Ich bin mir nicht sicher, wie ich diese „Sonstigen Einkünfte“ korrekt melden soll. Es scheint mir eine mietabhängige Zahlung zu sein – also würde ich annehmen, dass dies in das Nettoeinkommen dieser Immobilie in Anhang E einfließen sollte. Die Anweisungen für dieses Formular scheinen jedoch zu besagen, dass ich nur Box 1 hinzufügen kann (Miet-)Einnahmen aus dem 1099-MISC zu meinem Schedule E-Einkommen. Es gibt einen Punkt in Anhang E für „Einkommen, die nicht in einem 1099-MISC gemeldet werden“, aber das beschreibt die Situation nicht ganz.

Kurz gesagt: Sollte ich diese verspäteten Gebühren irgendwo in Anhang E melden, oder gibt es einen besseren Platz in meinen Steuererklärungen, um dies zu tun?

Antworten (1)

Ihre Hausverwaltung hat dies falsch gemacht. Die verspäteten Gebühren sollten in Feld 1 enthalten sein. Sie sollten verlangen, dass sie ein korrigiertes 1099-MISC vorlegen. Da sie das vermasselt haben, sollten Sie auch überprüfen, ob sie die Bruttomiete + Verspätungsgebühren melden und ihre Gebühren nicht von den gemeldeten Mieten abziehen.

Wenn sie sich weigern oder nicht in der Lage sind, ein korrigiertes 1099-MISC auszustellen, besteht ein gängiger Ansatz darin, Ihre Steuererklärung korrekt einzureichen, indem Sie den vollen Betrag als Mieteinnahmen angeben, obwohl 1099-MISC sagt, und dann erklären, wann/falls der IRS einen Anruf erhält.

Der geeignete Ort für Einkünfte aus Box 3 ist Zeile 21 von 1040 Schedule 1 . Diese wird normal besteuert und unterliegt nicht der Selbstständigensteuer. Sie könnten es einfach auf Plan 1 melden und damit fertig sein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, um von dem 20 %-Pass-Through-Abzug zu profitieren (unwahrscheinlich, wenn Sie nur eine Vermietung haben und wir eine Immobilienverwaltungsgesellschaft sind), möchten Sie nicht, dass Ihre Mieteinnahmen außerhalb Ihres Anhangs E liegen. Wenn Sie diese Anforderungen jedoch nicht erfüllen, sollte die Meldung in Anhang 1 keine Auswirkungen auf Ihre Nettosteuersituation haben.

Persönlich würde ich die korrigierte 1099 haben wollen, damit ich sie so einreichen kann, wie ich weiß, dass sie sein sollte. Wenn Sie diesen Weg gehen, würde ich gerne ihre Erklärung dafür hören, wie sie es gemeldet haben.

Bearbeiten : Es ist erwähnenswert, dass es Ihnen möglicherweise nicht gelingt, eine E-Datei mit einer Ungleichheit zu verknüpfen, wenn sie sich weigern, die 1099 zu korrigieren.