Verwenden Sie IRA, um das College-Darlehen der Eltern zurückzuzahlen?

Ich weiß, dass IRAs straffrei verwendet werden können, um qualifizierte College-Kosten für unsere Kinder zu bezahlen. Wir befinden uns derzeit im AMT-Bereich, verursachen einen effektiven Grenzsteuersatz von 35 % und möchten zusätzliche Einnahmen vermeiden.

Könnten wir den Austritt aus der IRA verschieben, bis unser Einkommen aus dem AMT stammt, vorausgesetzt, unser(e) Kind(er) gehen nicht zur Schule, genießen aber trotzdem den straffreien Abzug?

Mein Vorschlag ist, dass wir durch Kreditaufnahme (über Eigenheimkapital oder eine andere Quelle) aufschieben und es zurückzahlen, wenn wir nicht mehr der AMT unterliegen. Würde die Rückzahlung eines Darlehens, das ursprünglich zur Zahlung qualifizierter Studiengebühren verwendet wurde, in einem zukünftigen Jahr in Frage kommen, in dem unser Kind nicht auf dem College ist?

Ich gehe davon aus, dass die Studiengebühren nur dann förderfähig sind, wenn die Studiengebühren tatsächlich bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie geliehen wurden oder nicht.

Warum würden Sie den Ruhestand zugunsten des College für Kinder opfern? Dies wäre nur dann sinnvoll, wenn Sie viel mehr haben, als Sie tatsächlich brauchen.
Weil wir über mehr als ausreichende Altersvorsorge verfügen.

Antworten (1)

Ihr Verständnis ist richtig, basierend auf meinen Interpretationen der relevanten IRS-Veröffentlichungen. Insbesondere:

Sie können einen Bildungskredit für qualifizierte Bildungsausgaben beantragen, die bar, per Scheck, Kredit- oder Debitkarte oder mit Geld aus einem Darlehen bezahlt wurden. Wenn Sie die Ausgaben mit Geld aus einem Darlehen bezahlen, erhalten Sie den Kredit für das Jahr, in dem Sie die Ausgaben bezahlen, nicht für das Jahr, in dem Sie das Darlehen erhalten oder das Darlehen zurückzahlen.

Das bedeutet, dass etwas „bezahlt“ wird, wenn der Zahlungsempfänger (die Schule) Geld vom Zahler (Sie) erhält, unabhängig davon, ob Sie Schulden machen (Kreditkarte, HELOC usw.) oder mit flüssigen Mitteln (Bargeld) bezahlen ).

Qualifizierte Bildungsausgaben