Vom RRSP zurücktreten, um die der CRA geschuldete Einkommensteuer zu zahlen?

Wenn ich beim Einreichen meiner Steuererklärung feststelle, dass ich der CRA Steuern schulde, aber kein Bargeld zur Zahlung der Steuern zur Verfügung habe, kann ich von meinem RRSP abheben.

Wenn ich Geld von RRSP abhebe, muss ich dann zuerst Einkommenssteuer auf den abgehobenen Betrag zahlen, bevor ich CRA bezahlen kann?

Antworten (2)

Sie können von Ihrem RRSP abheben, um Ihre Steuern zu zahlen. Obwohl es nicht unbedingt ratsam ist, ist es erlaubt – aber die steuerlichen Folgen sind nicht anders, nur weil Sie das Geld zufällig verwenden, um einen fälligen Einkommensteuersaldo des Vorjahres zu bezahlen.

Wenn Sie die Auszahlung von Ihrem RRSP vornehmen, wird ein Betrag von Ihrer Einkommenssteuer für das Auszahlungsjahr einbehalten . Angenommen, Sie haben andere Einkünfte, dann schulden Sie CRA wahrscheinlich sogar mehr als den einbehaltenen Betrag, da die Auszahlung effektiv mit Ihrem Grenzsatz besteuert wird. Betrachten Sie in diesem Fall die Quellensteuer lediglich als Anzahlung. Den endgültigen Betrag errechnen Sie bei Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung.

Beispiel: Wenn Sie heute (im Jahr 2015) Geld von Ihrem RRSP abheben würden, um Ihren fälligen Einkommensteuersaldo für 2014 zu bezahlen, müssen Sie den abgehobenen Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung für 2015 als Einkommen für 2015 angeben. Sie erhalten Gutschrift der beim Bezug bereits bezahlten Quellensteuern. Aus Ihrer Steuererklärung geht hervor, wie viel Sie zusätzlich zahlen müssen, um Ihre Steuern für 2015 zu begleichen. Wenn Sie dann Ihren 2015 fälligen Einkommensteuersaldo mit einer RRSP-Entnahme im Jahr 2016 bezahlen, dann ... wiederholen.

Es ist besser, Geld an anderer Stelle anzusparen (z. B. auf einem Bankkonto oder einem TFSA), um einen erwarteten Einkommenssteuersaldo zu decken.

Ich weise darauf hin, dass Sie Ihre Einkommenssteuern nicht wirklich pünktlich zahlen müssen, sondern nur rechtzeitig einreichen müssen. Ihnen werden Zinsen in Rechnung gestellt (derzeit 5 % jährlich, täglich verzinst). Das ist keine große Sache, ich kenne viele Leute, die das tun.

Beachten Sie, dass Sie, wenn sie Ihnen Zinsen zahlen, diese bei Ihren Steuern melden müssen, aber wenn Sie sie zahlen, sind sie nicht abzugsfähig.