Wann darf ein Leichnam von seiner Ruhestätte entfernt und woanders beerdigt werden?

In welchen Fällen darf eine Leiche von ihrer Ruhestätte entfernt und an anderer Stelle beigesetzt werden?

JD 363. [15cha]
Haben Sie Grund zu der Annahme, dass es solche Fälle gibt? Haben Sie Grund zu der Annahme, dass es für solche Fälle eine Einschränkung gibt?
Wenn Sie nur durch die Verwendung von Synonymen umgehen können, dass das System keine Fragen zulässt, die den Titel duplizieren, dann machen Sie es meiner Meinung nach falsch.
Vor einigen Jahren gab es in meiner Gemeinde einen solchen Fall, in dem eine Familie jemanden zum Rest der Familie versetzen wollte. Es war ziemlich umstritten.
Siehe Mischna Sanhedrin 6, 6 über das Entfernen erst nach der Zersetzung des Körpers. Siehe S YD 363 über den Umzug nach Erets Israel oder in Familienbesitz

Antworten (1)

Grundsätzlich darf eine Leiche nicht bewegt werden. Einzelheiten finden Sie jedoch in diesem Artikel . Auszug:

Der Talmud Yerushalmi erlaubt die Überführung von Überresten, sogar von einem würdigen zu einem unwürdigen Ort, damit sie mit den Vorfahren des Verstorbenen begraben werden können

In seinem Kodex fügt Rabbi Joseph Karo weitere Umstände hinzu, unter denen eine Exhumierung erlaubt oder erforderlich ist:

A. Es ist eine Mizwa für Kinder, den Leichnam eines Elternteils in Eretz Yisrael neu zu begraben, selbst wenn der Elternteil zu seinen Lebzeiten Einwände dagegen äußerte, dass seine sterblichen Überreste dorthin gebracht werden.

B. Wenn eine Begräbnisstätte nicht vor Räubern oder Naturgewalten geschützt ist, ist es zulässig, Leichen an Orte zu bringen, die nicht so gefährdet sind.

C. Wenn bei der Beerdigung vereinbart wurde, dass der Leichnam zu einem späteren Zeitpunkt entfernt werden soll.

D. Wenn eine Leiche an einem verfügbaren Ort begraben wird, darf die Leiche jedoch ohne Genehmigung ihres Besitzers bewegt werden.

A ist nicht genau. Der Fall, wenn die Eltern etwas anderes angeben, wird nur in späteren Autoritäten diskutiert (siehe Pitchei Teshuva)