Wann hat Rom die christliche Kirche als juristische Person anerkannt?

Es ist bekannt, dass seit Augustus neue Kollegien (juristische Personen) nur durch Senatsbeschluss errichtet werden konnten.

Es ist bekannt, dass die Kirche in der späten Kaiserzeit als Kollegium fungierte.

Zu welchem ​​Zeitpunkt hat der Senat die Kirche als juristische Körperschaft gegründet?

Es sind Erlasse von verschiedenen Kaisern bekannt, die das Christentum legalisieren, aber ich bin nie auf einen Akt eines Senats gestoßen, der dieses Kollegium einrichtet.

Können Sie einige Quellen angeben, um denjenigen zu helfen, die Ihre Frage recherchieren könnten?
Was @ihtkwot gesagt hat...

Antworten (2)

Dies war eine besonders ärgerliche Frage. Erstens steht fest, dass Konstantin das Christentum im Jahr 313 n. Chr. „ legalisierte “. Dabei scheint Konstantin den Christen bestimmte Rechte in Bezug auf Eigentum und den Bau von Kirchen eingeräumt zu haben . Es ist möglich, dass diese spezifischen Rechte vom Senat in Form der Anerkennung der Kirche als Kollegium verliehen wurden, aber ich kann das anscheinend nirgendwo finden.

Was ich außerdem über Kollegien finden kann, ist, dass sie typischerweise eher mit " Handelsverbänden " von Menschen verwandt waren, aber nicht ausschließlich. Wenn Menschen das legale Fahrzeug aus religiösen Gründen benutzten, war es oft für einen „ Bestattungsverein “. Unter der Annahme, dass Kollegien aus religiösen Gründen typischerweise „ Bestattungsvereine “ waren, dann bin ich mir nicht sicher, warum der Senat sich die Zeit nehmen würde, die gesamte christliche Kirche als Kollegium anzuerkennen, denn es scheint, dass Kollegien normalerweise gegründet wurden, um ein gemeinsames Bestattungsgrundstück zu kaufen vom Land.

Abgesehen von einigen zusätzlichen Quellen oder Anweisungen aus dem OP bin ich mir nicht sicher, wie ich diese Frage sonst beantworten soll, außer dass der Senat anscheinend nicht einmal so etwas hätte herausgeben müssen. Ich kann anscheinend nichts finden, was besagt, dass das Collegium die einzige vom römischen Recht anerkannte juristische Person war (was Sinn macht), und als solche hätte die frühe Kirche unter einer anderen rechtlichen Fiktion anerkannt werden können.

Die katholische Kirche war im Mittelalter aufgrund der Existenz kirchlicher Gerichte eine eigene Rechtsperson. Aber der Papst ist das Oberhaupt des Collegium Pontificum (Kollegium der Päpste), das sich von einem Collegium unterscheidet. Das Collegium Pontificum im Römischen Reich war die Gruppe hoher heidnischer Priester, die vom Cäsar angeführt wurde. Der byzantinische Kaiser Justinian I. verlieh dem Papst in Rom offiziell den Titel als oberstes religiöses Oberhaupt des Römischen Reiches.

Als das Christentum zur offiziellen Religion des Römischen Reiches wurde, begann Papst Leo I. um 440, den Titel Pontifex Maximus zu verwenden, um die Autorität des Papstes zu betonen. Der Begriff „Hohepriester“ im Neuen Testament (z. B. Markus 15,11) wird in der lateinischen Vulgata mit Pontifices und „Hohepriester“ in Hebräer 2,17 mit Pontifex usw. übersetzt.

Die katholische Kirche gewährte es sich also meistens selbst.