Die Definition eines Waisen ist:
Eine Waise (aus dem Griechischen: ορφανός orphanós) ist ein Kind, dessen Eltern tot sind oder das Kind dauerhaft verlassen haben
Ich habe islamische Websites gesehen, die sagen, dass ein Kind ein Waisenkind ist, wenn sein Vater stirbt. Ich kann mich nicht erinnern, welche Website, also habe ich eine gefunden, auf der es heißt:
Jedes Kind (männlich oder weiblich), das keinen Vater hat oder dessen Vater gestorben ist und das Kind das Verständigungs- oder Heiratsalter (+/- 16 Jahre) noch nicht erreicht hat, wird in der islamischen Rechtswissenschaft als Yateem oder Waise eingestuft.
Frage: Warum gelten Waisen als Waisen, wenn ihr Vater stirbt und nicht, wenn beide Eltern sterben?
Gibt es irgendwelche islamischen Beweise aus dem Koran und Ahadith, die die Behauptung belegen, dass sie wahr ist? (Die Behauptung ist die islamische Behauptung, dass ein Kind ein Waisenkind ist, wenn sein Vater stirbt)
So wird ein Waisenkind in der arabischen Sprache definiert:
الَيَتِيمُ : الصَّغيرُ الفاقدَّ الأَبِ من الإِنسان ، والأُمِّ من اوحن
Al-Yateem (das Waisenkind) :
- von Menschen das Kind, das seinen Vater verloren hat
- von Tieren das Kind, das seine Mutter verloren hat
Wie Zaid sagte, ist dies eher sprachlich als religiös:
Al-Yateem (اليتيم) – Ein Kind, das seinen Vater verloren hat.
Al-Lateem (اللطيم) – Ein Kind, das beide Eltern verloren hat.
Al-'iji (العجي) – Ein Kind, das seine Mutter verloren hat.
Salaam, Der Koran liefert die Definition einer Waise in 4:3: (4:3) Und wenn Sie befürchten, dass Sie den Waisen gegenüber nicht gerecht sein werden, dann heiraten Sie, was Ihnen unter Frauen angemessen erscheint, zwei, drei oder vier . Aber wenn du befürchtest, dass du nicht gerecht sein kannst, dann (heirate gerecht), was deine rechte Hand besitzt. Das ist besser geeignet, damit Sie nicht unterdrücken dürfen.
Im Zusammenhang mit 4:2, in dem es um den Schutz des Erbes von Waisen geht, sollten Sie keine Frau mit „Waisen“ heiraten, wenn Sie befürchten, dass Sie ihr Erbe nicht gerecht erhalten oder verwalten, und stattdessen Frauen ohne Kinder heiraten. Die Definition ist in der traditionellen islamischen Rechtswissenschaft dieselbe.
G. Bach
Muslim_1234