Laut diesem Artikel muss Deutschland auf einige Tricks setzen, um die im Grundgesetz genannte harte Grenze zu umgehen:
Deutschland erwägt die Einrichtung unabhängiger öffentlicher Stellen, die neue Schulden aufnehmen könnten, um in die schwächelnde Wirtschaft des Landes zu investieren , ohne gegen strenge nationale Ausgabenvorschriften zu verstoßen, sagten drei Personen, die mit Gesprächen über den Plan vertraut sind, gegenüber Reuters.
Die Schaffung neuer Investitionsagenturen würde es Deutschland ermöglichen, historisch niedrige Kreditkosten zu nutzen, um mehr für Infrastruktur und Klimaschutz auszugeben, und zwar über die in der Verfassung verankerten Schuldengrenzen hinaus, so die Quellen.
Die deutsche Schuldenbremse erlaubt ein Haushaltsdefizit des Bundes von bis zu 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Das entspricht etwa 12 Milliarden Euro pro Jahr, aber wenn Faktoren wie Wachstumsraten berücksichtigt werden, hat Berlin im nächsten Jahr nur noch Spielraum, um die Neuverschuldung um 5 Milliarden zu erhöhen.
Die Festlegung einer solchen harten Grenze in der Verfassung ist ziemlich seltsam, da man erwartet, dass dieser Wert eine wirtschaftliche Bedeutung hat und sich entsprechend dem wirtschaftlichen Kontext ändern sollte.
Frage: Warum hat Deutschland einen statischen „Schuldenbremsen“-Wert, wenn ein leicht veränderbarer Wert sinnvoller erscheint?
Wenn der Wert leicht geändert werden kann, gibt es im Wesentlichen keine Bremse. Wenn die Grenze der Neuverschuldung von verschiedenen externen Faktoren wie dem allgemeinen Wirtschaftsklima abhängt, bedeutet dies in der praktischen Politik, dass es keine harte Grenze gibt.
Zu jedem beliebigen Zeitpunkt könnte eine Regierung argumentieren, dass die aktuelle Situation die Aufnahme neuer Schulden in gewünschtem Umfang rechtfertigt. Dieses erklärte Ziel der Schuldenbremse war es, dies zu verhindern und die Regierung an eine bestimmte, leicht verständliche Grenze der Neuverschuldung zu binden. Der einzige Weg, dies zu erreichen, ist ein hartes Limit.
Ob dies ein vernünftiges Ziel ist, ist eine ganz andere Frage.
Ich stimme absolut mit dem überein, was Quarague sagte: Ein Limit, das leicht geändert werden kann, ist effektiv kein Limit, daher wurde es statisch gemacht.
Zu Ihrem Einwand, dass sich die Höhe der jährlichen Neuverschuldung an der jeweiligen Situation orientieren sollte: Das war den Gesetzesautoren bewusst und hat Ausnahmeregelungen aufgenommen. Die „Bremse“ ist nämlich nicht ganz statisch oder absolut.
Zunächst einmal gibt es einen eingebauten Spielraum ("konjunktureller Finanzierungssaldo") , um kleinen Schwankungen entgegenzuwirken, die bei einem so großen Budget auftreten.
Für schwerwiegendere Bedürfnisse gibt es im Artikel 115 Grundgesetz Bestimmungen, die im Wesentlichen unbegrenzte Abweichungen bei Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen zulassen :
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen , die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.
Das Zitat verlangt einen Beschluss des Parlaments, des Bundestages. Ein solcher Beschluss wurde am 24. März 2020 gefasst. Er ermächtigte die Regierung zur Schuldenaufnahme zum Zwecke der Seuchenbekämpfung und Stützung der Wirtschaft:
Der Entwurf der Bundesregierung für einen Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 [...] sieht zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen eine Aufnahme von Krediten vor, die die Regelgrenze nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes um 99.755 Mrd. Euro verlängert. Die Voraussetzungen für die Überschreitung der Obergrenze liegen gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes vor.
(„Die Voraussetzungen für das Überschreiten der [Schulden]-Obergrenze gemäß [der verfassungsrechtlichen Ausnahmeregelung] liegen vor.“)
Das mag auf den ersten Blick wie eine offene Einladung aussehen, die Verfassung mit einfacher Mehrheit zu umgehen. Ein solcher Beschluss unterliegt jedoch einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht, das, solange es unabhängig ist, eine routinemäßige Abweichung nicht dulden würde, wenn tatsächlich kein Notfall vorliegt. Bemerkenswert ist, dass der Notfall "außerhalb der Kontrolle der Regierung" liegen muss: Es würde nicht bestanden, wenn die Regierung leichtfertig das Budget in den Boden trieb und dann einen Notfall ausrief.
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