Die Bundespräsidenten-Grenze ist „einmal nacheinander erneuerbar“ .
Bedeutet dies, dass er nur einmal und nur unmittelbar nach seiner ersten Amtszeit wiedergewählt werden kann.
ODER
Bedeutet das, dass er so oft wie möglich wiedergewählt werden kann, solange nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten.
Für beide Szenarien gibt es keinen Präzedenzfall. Es scheint, dass die Rechtskommentare dies als "nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten, unbegrenzte Gesamtlaufzeiten" lesen.
Die englische Übersetzung des Grundgesetzes (ein Dokument, das praktisch eine langfristige Übergangsverfassung ist) besagt in Abschnitt 5, Artikel 54, Satz 2 (Hervorhebung von mir):
Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl für eine aufeinanderfolgende Amtszeit ist nur einmal zulässig.
Diese Formulierung scheint zu besagen, dass der Bundespräsident für eine unbegrenzte Anzahl von Amtszeiten gewählt werden kann, aber nicht für eine dritte aufeinander folgende Amtszeit kandidieren kann (dh er muss eine Amtszeit aussetzen, bevor er erneut gewählt werden kann).
Link zur englischen Übersetzung im PDF-Format
Englische Übersetzung von der Website des deutschen Kabinetts
Armatita
Mattschwarz