Was soll/kann ich tun, nachdem ich meine freiberuflich tätige Einpersonen-GmbH geschlossen habe?

Ich war über 6 Jahre lang freiberuflich in Vollzeit bei einer LLC mit einem einzigen Mitglied tätig, die ich Ende letzten Jahres geschlossen habe, nachdem ich zu einem neuen Vollzeitjob gewechselt war. Ich war User Experience Designer/Forscher und entwarf Webanwendungen, Websites und mobile Apps für mehrere Dutzend Kunden. Jetzt, da die LLC geschlossen ist, habe ich einige Fragen:

  1. Ich benutze meinen Hauptgeschäftslaptop jetzt weiterhin für den persönlichen Gebrauch. Wie handhabe ich das steuerlich? (TurboTax Home & Business ist hier sehr verwirrend.)
  2. Die Haftpflicht- und E&O-Versicherung war jedes Jahr eine der größten Ausgaben meines Unternehmens. Muss ich es ständig erneuern? Wenn ja, wie lange?
  3. Einer meiner Kunden war ein Familienmitglied, und um der One-Stop-Shop dieser Person für ihre Websites zu sein, habe ich Dienstleistungen erbracht, die ich anderen Kunden normalerweise nicht anbiete (Webentwicklung, Webhosting und einige Content-Strategien). Ich arbeite nicht mehr aktiv an ihren Websites, aber ihre Domainnamen und ihr Hosting befinden sich immer noch unter dem DreamHost-Konto meines Unternehmens. Darf ich weiterhin ihr Webhosting betreiben?
  4. Gibt es sonst noch etwas, das ich in Bezug auf dieses geschlossene Geschäft generell wissen oder tun muss?

Antworten (1)

Ich gehe davon aus, dass Sie sich nicht dafür entschieden haben, Ihre LLC steuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen.

  1. Der IRS betrachtet Ihre Single-Member LLC nicht als eine von Ihnen getrennte Einheit, es gibt aus steuerlicher Sicht nichts, was Sie tun müssen, wenn Sie Ihr Geschäftsvermögen weiterhin für den persönlichen Gebrauch nutzen, aber wenn Sie einen Vermögenswert in Zukunft verkaufen dass Sie abgeschrieben haben, werden Steuern geschuldet.
  2. Sie würden wahrscheinlich mit einem Anwalt darüber sprechen wollen, aber ich würde mir vorstellen, dass Sie, wenn Sie nicht aktiv in Kundenumgebungen arbeiten, keine Exposition mehr haben und sich daher nicht versichern müssen. Kann je nach Wortlaut in Ihren Engagement-Vereinbarungen variieren.
  3. Für die IRS war Ihr Geschäft nur Sie, also spielt es für sie keine Rolle, die LLC aufzugeben. Wenn Sie Einnahmen und Ausgaben aus dieser Aktivität haben, melden Sie sich einfach in Anhang C, wie Sie es mit Ihrem LLC-Einkommen mit einem einzigen Mitglied getan haben, aber Sie würden Zeile C leer lassen, anstatt den Namen Ihrer LLC einzutragen.
  4. Könnten Sie überprüfen, ob die LLC in den Augen des Staates ordnungsgemäß aufgelöst ist, damit Ihnen keine jährlichen Gebühren entstehen.