Ich habe festgestellt, dass ein Flug, für den ich gerade Tickets gekauft habe, manchmal storniert wird. Ich gehe davon aus, dass die Passagiere dann in einen Flug zum Hauptdrehkreuz der Fluggesellschaft (Abflug ungefähr zur gleichen Zeit) gebracht werden, wo es mehrere Verbindungen zu meinem Ziel gibt.
Eine solche Schicht verlängert jedoch die Gesamtreisezeit um mindestens 3 Stunden. Hätte ich Anspruch auf eine Entschädigung, sollte mir das passieren? Alle Flughäfen liegen innerhalb der EU, ebenso die Fluggesellschaft. Die Fluglänge beträgt 900 km.
Siehe https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_en.htm für einen Überblick über die EU-Fluggastrechte.
Zwischenstopps an sich spielen keine Rolle. Aber wenn die Ihnen angebotene Umbuchung dazu führen würde, dass Sie später als der ursprüngliche Flug an Ihrem Endziel ankommen oder früher von Ihrem Abflugort abfliegen müssen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Dies hängt sowohl von der Dauer der Verspätung als auch davon ab, wie lange im Voraus Sie über die Stornierung informiert wurden. Einzelheiten finden Sie unter dem obigen Link.
Bei einer Entfernung von 900 km beträgt die maximale Entschädigung 250 Euro pro Passagier.
Durch die EU-Fluggastrechte haben Sie einige Schutzmaßnahmen. Die Rechte gelten nur:
- Wenn Ihr Flug innerhalb der EU liegt und entweder von einer EU- oder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
- Wenn Ihr Flug von außerhalb der EU in die EU kommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
- Wenn Ihr Flug von der EU in ein Nicht-EU-Land abfliegt, das von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft betrieben wird
- Wenn Sie für diese Reise noch keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) für flugbezogene Probleme nach dem einschlägigen Recht eines Nicht-EU-Landes erhalten haben.
Anhand dieses Dokuments können Sie also überprüfen, was schief gelaufen ist. In Ihrem Fall handelt es sich um einen annullierten Flug.
Eine Stornierung erfolgt, wenn:
- Ihr ursprünglicher Flugplan wird aufgegeben und Sie werden auf einen anderen Linienflug umgebucht
[...]
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie das Recht auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückreise sowie das Recht auf Unterstützung und ein Recht auf Entschädigung. Eine Entschädigung wird fällig, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abreisedatum informiert wurden. Die Fluggesellschaft hat die Beweispflicht, ob und wann Sie persönlich über die Annullierung des Fluges informiert wurden. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich für weitere Unterstützung an Ihre nationale Behörde wenden.
Eine Entschädigung ist jedoch nicht fällig , wenn der Beförderer nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Aufgrund Ihrer Beschreibung können wir davon ausgehen, dass der Flug storniert wurde, was Ihnen das Recht auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückkehr gibt. Ihre Beschreibung geht davon aus, dass Sie Re-Routing akzeptieren. Wenn Sie eine der drei Optionen akzeptieren, werden Ihre Rechte an einer der anderen beiden Optionen widerrufen. Abhängig von der Entfernung Ihres Fluges und der Dauer der Verspätung nach Ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit muss die Fluggesellschaft möglicherweise dennoch eine Entschädigung leisten .
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung:
- wenn Sie mehr als 14 Tage im Voraus informiert werden
- wenn Sie zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem geplanten Abflug informiert werden und Ihnen eine andere Beförderung angeboten wird, die Ihnen Folgendes ermöglichen würde:
- nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit abzufliegen und
- um Ihr Endziel weniger als 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen
- wenn Sie weniger als 7 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert werden und Ihnen eine andere Beförderung angeboten wird, die Ihnen Folgendes ermöglichen würde:
- nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit abzureisen und
- um Ihr Endziel weniger als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
Unter der Annahme, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben und die Fluggesellschaft Ihnen eine andere Beförderung angeboten hat und Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von 2, 3 oder 4 Stunden erreichen, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
So. Wie viel Entschädigung könnten Sie bekommen? Es hängt von der Entfernung Ihres Fluges ab.
250 € bei weniger als 1500 KM
400 € bei mehr als 1500 KM innerhalb der EU und alle anderen Flüge zwischen 1500 KM und 3500 KM
600 € bei mehr als 3500 KM
In Ihrem Fall hätten Sie also Anspruch auf maximal 250 € und möglicherweise nur 125 €, sofern Sie überhaupt Anspruch darauf haben.
Das letzte Wort
StrangerToKindness
Tom
Nigel Touch
Flexo
Nigel Touch