Kürzlich wurde ein Flug von Valencia nach London über Düsseldorf storniert. Laut EU-Verordnung gibt es für Flüge unter und über 1500 km Distanz unterschiedliche Entschädigungshöhen. Ich gehe davon aus, dass sich diese Entfernung unabhängig von der Verbindung auf Start- und Zielflughafen bezieht. Ist dies der Fall? Ich habe im Internet keine richtige Definition gefunden. Hier würde es einen Unterschied machen, da die Entfernung von VLC nach LHR etwa 1350 km beträgt, die vollständige Reiseroute jedoch über der Schwelle von 1500 km liegt.
Ja, die relevante Entfernung ist die Luftlinie (d. h. die „Großkreisentfernung“) direkt von Ihrem Ausgangspunkt zu Ihrem Endziel.
Dies entschied der Europäische Gerichtshof im Urteil Bossen gegen Brussels Airlines aus dem Jahr 2017.
BVilla
Zu Tee
hmakholm hat Monica übrig gelassen
Zu Tee
hmakholm hat Monica übrig gelassen
Zu Tee