Habe ich Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug innerhalb der EU, wenn der Ankunftsflughafen bei schlechtem Wetter teilweise/vollständig geschlossen ist?

Am letzten Montag, 10.02.2020 hatte ich eine Buchung für folgende Flüge:

SK1045 Kiruna 13:50 - Stockholm 15:30
LH2419 Stockholm 18:30 - München 20:40

(Anscheinend) Aufgrund des schlechten Wetters durch Sturm Sabine/Ciara (für diejenigen außerhalb Deutschlands) wurde die zweite Etappe abgesagt und ich wurde auf folgende Weise von Stockholm aus umgebucht:

LH807 Stockholm 16:25 - Frankfurt 18:30
LH118 Frankfurt 19:15 - München 20:10

Nach der Ankunft in Frankfurt wurde auch die letzte Etappe nach München gestrichen, sowie alle anderen Flüge nach MUC an diesem Tag.

Ich kann sehen, dass die meisten Flüge nach MUC von irgendwo anders in diesem Zeitraum ebenfalls storniert wurden, aber ich frage mich, ob tatsächlich der gesamte Flughafen geschlossen war oder einige Flüge durchgekommen sind. Gibt es eine Website, wo ich das überprüfen könnte? Woher weiß ich, ob die Annullierung von Lufthansa „verschuldet“ oder behördlich veranlasst wurde?

Wenn der Flughafen tatsächlich nicht vollständig geschlossen wurde, habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Von Flight Aware sehe ich, dass der Flughafen am Montagabend drei oder vier Langstreckenankünfte und eine Medevac-Ankunft hatte. Nicht die paar hundert Ankünfte, die typisch sind. Abgesehen von Absagen gab es wohl auch viele Umleitungen.

Antworten (1)

TL;DR In diesem speziellen Fall erhalten Sie keine Entschädigung. Aber die Fluggesellschaft muss Sie trotzdem nach Hause bringen und sich um Sie kümmern.

Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Stornierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist und schlechtes Wetter einer dieser Umstände ist. Und es reicht im Allgemeinen aus, dass das Wetter (das außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt) die Annullierung verursacht hat; und es ist nicht notwendig, dass der gesamte Flughafen geschlossen wurde.

Ihnen steht nach wie vor das „Recht auf Fürsorge“ nach der EU-Verordnung zu . Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft Sie auf einen anderen Flug zu Ihrem Zielort buchen muss, wenn Sie dies wünschen. Bis Sie diesen Flug antreten können, muss sich die Fluggesellschaft „um Sie kümmern“, indem sie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls ein Hotel bereitstellt.

Die Behörden weisen die Fluggesellschaften in der Regel nicht an, einzelne Flüge zu stornieren; sie können Flughäfen und Luftraumregionen schließen oder einschränken. Die Fluggesellschaft muss entscheiden, ob sie den Flug unter den gegebenen Umständen durchführen kann.

Natürlich können Sie nicht 100% sicher sein, was der Grund für die Stornierung war. Es gibt auch keine unabhängigen Websites, die Ihnen den Grund nennen; Sie können die Fluggesellschaft jedoch um einen Nachweis bitten, wenn sie keine Entschädigung zahlen möchte. Aber in diesem Fall ist der Grund ziemlich offensichtlich: Alle anderen Flüge wurden ebenfalls gestrichen, und es war eindeutig wetterbedingt.

Sie könnten den Fall an eine "Website zur Durchsetzung von Flugrechten" weitergeben, aber sie werden sich wahrscheinlich einfach weigern, ihn anzunehmen. Die Chancen sind einfach zu gering.

Wenn Sie wirklich etwas wollen, können Sie immer noch an Lufthansa schreiben und hoffen, dass sie Ihnen als Kulanz einen Gutschein für die nächste Buchung oder zusätzliche Treuemeilen geben.