Ich habe eine Frage zur Entschädigung nach EU-Recht für meine Flüge. Ich habe ein Lufthansa-Ticket gebucht, um von Leipzig nach Valencia über Frankfurt und von Valencia nach Leipzig über Frankfurt zu fliegen.
Etwa 5 Stunden vor Abflug meines Hinfluges von Leipzig nach Frankfurt habe ich festgestellt, dass ich nicht online einchecken kann. Ich kontaktierte das Callcenter und erfuhr, dass mein Flug storniert wurde. Mir wurde kein Alternativflug angeboten und ich entschied mich, mit dem Zug nach Frankfurt zu fahren; Ich musste 3 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit meines stornierten Fluges abfliegen; Ich habe das Zugticket selbst gekauft. Anschließend nahm ich den Flieger von Frankfurt nach Valencia und kam planmäßig in Valencia an.
Auch für meine Inbound-Flüge konnte ich den Online-Check-in nicht durchführen. Am Flughafen in Valencia erfuhr ich, dass mein Flug von Frankfurt nach Leipzig gestrichen wurde. Ich wurde auf einen Flug von Valencia nach Leipzig über München umgeroutet. Kurz nach der Landung in München erhielt ich die Nachricht, dass mein Flug nach Leipzig gestrichen wurde. Mir wurde kein Alternativflug angeboten. Ich bat um einen Zugvoucher, aber die Lufthansa-Mitarbeiter konnten aufgrund technischer Probleme keinen ausstellen. Ich bin mit dem Zug nach Leipzig gefahren. Ich kam 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit meines ursprünglichen Fluges an. Ich habe das Zugticket selbst gekauft.
Ich werde die Erstattung der Bahntickets und die Entschädigung beantragen. Habe ich auch Anspruch auf eine Entschädigung für meinen Hinflug (ich kam pünktlich am Zielort an, musste aber 3 Stunden früher als geplant abfliegen). Welche Art der Entschädigung kann ich verlangen (die Entfernung zwischen Leipzig und Valencia beträgt mehr als 1500 km, aber die annullierten Flüge waren zwischen Leipzig und Frankfurt, die 400 km voneinander entfernt sind).
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung hätte Ihnen die Fluggesellschaft sowohl eine Umleitung als auch die Standardentschädigung für verlorene Zeit (falls zutreffend) anbieten müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, klingt es plausibel, dass Sie einen Rechtsanspruch sowohl auf die Entschädigung als auch auf die Kosten haben, die Ihnen aufgrund der unterlassenen Umleitung entstanden sind. In der Regel umfasst die Standardentschädigung in EC261 Ihre Möglichkeit, tatsächliche Schäden geltend zu machen, aber das gilt wahrscheinlich nicht, wenn sie anderen Pflichten von EC261 nicht nachkommen .
Ob dem tatsächlich so ist oder nicht, hängt jedoch von den Feinheiten des deutschen Vertrags- und Verbraucherrechts ab. (Die EU-Verordnung legt nicht fest, welche Folgen eine Zurschaustellung hat; das obliegt dem nationalen Zivilrecht). Daher müssen Sie einen deutschen Anwalt konsultieren . Zufällige hilfreiche Personen im Internet können Ihnen bei der Beurteilung des konkreten Sachverhalts Ihres Falles nicht richtig helfen.
Beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Fluggesellschaft verklagen müssen, um etwas zurückzuerhalten. Und dann wird viel davon abhängen, wie viel von Ihrer Geschichte Sie vor Gericht beweisen können. Wenn zum Beispiel die Fluggesellschaft behauptet, Sie hätten nie ausdrücklich um eine Umleitung gebeten und/oder vor Wut aufgelegt, bevor ihr Agent die Möglichkeit hatte, eine Umbuchung vorzuschlagen, dann könnte es zu einem Streit zwischen ihm und ihr kommen Gericht, bei dem Sie nicht sicher sein können, zu gewinnen. Ein Richter müsste die Wahrscheinlichkeit abschätzen, dass sie es mit jemandem zu tun hat, der versucht, Geld aus der Fluggesellschaft zu betrügen, im Vergleich zu der Wahrscheinlichkeit, dass eine seriöse Multimilliarden-Euro-Fluggesellschaft, die von Profis verwaltet und betrieben wird, sich plötzlich zusammenschließt, um wiederholt einen von Millionen Passagieren zu steifen .
Reisender
Reisender