Verlangt die EU-Fluggastrechteverordnung eine Umbuchung in eine höhere Klasse, wenn kein Sitzplatz in derselben Klasse verfügbar ist?

Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung? Insbesondere wenn mein Flug von den USA nach Europa verspätet oder annulliert ist, kann ich verlangen, dass ich für den nächsten Flug zum selben Zielort gebucht werde, wenn der Flug von einer in Europa ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt wird, selbst wenn die einzigen verfügbaren Sitzplätze in einem sind bessere Klasse (z. B. sind nur Sitzplätze in der Business Class verfügbar und ich habe Economy gebucht)?

Diese ausgezeichnete Antwort beantwortet die Frage, welche Fluggesellschaften abgedeckt sind, während dies ohne eine eindeutige Antwort darauf abdeckt, ob sie Sie bei einer Fluggesellschaft oder nur bei einer Code-Sharing-Fluggesellschaft buchen müssen. Die Frage der Klasse bleibt für mich ungeklärt (ebenso die Frage, ob sie dich unabhängig von Codesharing auf jede Airline umbuchen müssen).

Verlangt die EU-Fluggastrechte-Verordnung von der Fluggesellschaft, Sie in der gleichen Klasse zu buchen, oder können Sie, um Sie auf den ersten verfügbaren Flug zu buchen, verlangen, dass Sie in einer höheren Passagierklasse gebucht werden, wenn Ihre Serviceklasse vollständig ausgebucht ist? ?

Ich bin EU-Bürger, falls das einen Unterschied macht.

Wenn es von einer EU-Fluggesellschaft betrieben wird, gilt EU261. Interessante Frage zur Reiseklasse. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie Sie auf den nächsten Flug buchen werden, auf dem ein beliebiger Sitzplatz verfügbar ist, aber abhängig von Ihrem Tarif und Status können sie jemand anderen upgraden, anstatt Sie in einer höheren Klasse zu fliegen.
@jcaron Ich frage mich, was genau die EU-Fluggastrechteverordnung vorschreibt. Ich habe meine Frage auch bearbeitet.
Sie können die Verordnung lesen, um zu erfahren, was darin steht. Aber viele der Regeln für nicht so offensichtliche Fälle wurden durch die Rechtsprechung hinzugefügt, und das entwickelt sich immer noch (wenn auch oft zugunsten der Passagiere).

Antworten (1)

Die Verordnung sagt:

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

...

(b) Umleitung unter vergleichbaren Transportbedingungen zum endgültigen Bestimmungsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder

(c) anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu ihrem endgültigen Bestimmungsort zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben des Passagiers, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.

IANAL, aber "vergleichbare Beförderungsbedingungen" beinhalten keine höheren Klassen (für mich), also wenn auf dem nächsten Flug keine Economy-Sitze verfügbar sind, dann wäre es immer noch die früheste Gelegenheit, Sie unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auf einen späteren Flug umzubuchen.

Es steht eher „vergleichbar“ als „identisch“, sodass Sie eher dafür sprechen, zB von der Economy zur Premium Economy zu springen, als den ganzen Weg vom Bus zum Ersten. Mir ist nirgendwo eine Rechtsprechung bekannt, die dies tatsächlich getestet hat.
@dunni Die Frage ist: Warum (C) fügt je nach Verfügbarkeit von Plätzen hinzu, aber nicht (b)? Das muss natürlich auch für (b) gelten, könnte es sein, dass die Anforderungen für (b) strenger sind und mehr Flexibilität erfordern?
@user So wie ich gelesen habe, MÜSSEN sie Ihnen einen Sitzplatz auf dem nächsten verfügbaren Flug mit vergleichbaren Transportbedingungen anbieten, aber die Passagiere können stattdessen einen anderen, späteren Flug anfordern, aber die Fluggesellschaften sind nur verpflichtet, dieser Anfrage nachzukommen, wenn es Sitzplätze mit vergleichbaren Transportbedingungen gibt .
@Eric: Ja, c ist eindeutig für Fälle gedacht, in denen ein Passagier das Angebot der Fluggesellschaft nicht mag und auf ein späteres Datum oder eine spätere Uhrzeit verschieben möchte. Dies kann unter bestimmten Umständen nützlich sein, wenn der Flug des Passagiers zeitkritisch ist, aber umgeplant werden kann.
Äh, vergleichbare Transportbedingungen könnten als „mindestens vergleichbar“ interpretiert werden. Das sind schließlich Passagierrechte, nicht Fluglinienrechte (deren Interessen es „höchstens vergleichbar“ machen würden). Das ist eine gute Antwort, aber für eine eindeutige brauchen wir die Rechtsprechung.
Ein Anwalt könnte argumentieren, dass „vergleichbar“ einfach bedeutet „sie können verglichen werden“ (dh sie können Sie nicht aus dem Flugzeug holen und Sie auf eine einwöchige Zugreise um die halbe Welt buchen) und nicht „sie sind ungefähr die gleich." In gewisser Weise sind alle kommerziellen Passagierflüge in jeder Klasse „vergleichbar“.
@alephzero: und jeder halbwegs anständige Anwalt würde diesen Anwalt zerstören, indem er mit Zeugen und Beispielen zeigt, wie die Welt "vergleichbar" weit verbreitet ist. Auch in Physik und Mathematik wird das Wort wie oben verwendet und nicht so, wie es die wörtliche Bedeutung vermuten lässt.