Habe ich mich durch die Annahme von Essensgutscheinen gegen die Vergütung entschieden?

Heute/gestern hatte ich einen Mehrstreckenflug nach IAD-CPH-AMS (Washington Dulles International Airport - Copenhagen Airport - Amsterdam Airport Schiphol). Ich hatte eine Umsteigezeit von einer Stunde in CPH, was laut der Website des CPH-Flughafens mehr als genug ist. Bei IAD verzögerten technische Probleme den Abflug um mehr als eine Stunde, wodurch ich meine ursprüngliche Verbindung verpasste.

Die Fluggesellschaft buchte mich auf einen späteren Flug nach AMS um (Abflug um 12:35 Uhr statt 08:15 Uhr), und als ich zum CPH-Transferzentrum ging, um meine neue Bordkarte zu holen, gab sie mir auch Essensgutscheine.

Hat die Annahme der Gutscheine dazu geführt, dass ich meine Rechte auf EU-Flugverspätungsentschädigung (4+ Stunden Verspätung auf einer transatlantischen Reiseroute) aufgegeben habe, weil die Gutscheine auch eine Entschädigung sind?

UPDATE 27.9.2016:
Die Fluggesellschaft hat mir gerade mitgeteilt, dass mein EU-Antrag 261/2004 genehmigt wurde und dass die volle Entschädigung in Höhe von 600 € auf dem Weg zu mir ist. Jetzt haben wir also die offizielle Bestätigung, dass Essensgutscheine Sie nicht von der monetären Entschädigung ausschließen.

Nein, tut es nicht. Machen Sie weiter und machen Sie Ihren Anspruch geltend.
@mts kann ein Anspruch geltend gemacht werden, wenn die Verzögerung in den USA und nicht in der EU aufgetreten ist?
@Dorothy Was für die EU-Verordnung wichtig ist, ist "Reisen in einen EU-Mitgliedstaat mit einer Fluggesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat", siehe en.wikipedia.org/wiki/Regulation_261/2004#Applicability
@EMotion - Ihre Bearbeitung wäre besser als Antwort platziert
Die Entschädigung ist vom Ersatz der Mehraufwendungen getrennt. Wenn die Essensgutscheine Sie von irgendetwas abmelden, wäre es die Erstattung von Mahlzeiten.
Ich schlage vor, dass Sie die Frage, welche Fluggesellschaft die IAD-CPH-Strecke betrieben hat, geringfügig bearbeiten (da nur Flüge, die von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden, hier von EG 261/2004 erfasst würden); ps Ich nehme an, es war SK

Antworten (1)

Sie haben Essensgutscheine erhalten, weil die EU-Fluggastrechteverordnung von der Fluggesellschaft verlangt, „Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit“ bereitzustellen (Verordnung 261/2004, Art. 9(1)(a)). Dies gilt zusätzlich zu einer Barentschädigung, zu der Sie die Regeln möglicherweise berechtigen.

Machen Sie also weiter und machen Sie einen Anspruch auf die Verzögerung geltend.

Heil der EU!