Ich wende einen Teil meiner Antwort auf die Frage Welche Rechte haben Passagiere, wenn Flüge in den USA verspätet sind? , in eine neue Frage.
Die EU hat sehr ausgefeilte Fluggastrechte für in der EU ansässige Fluggesellschaften erlassen. Diese Rechte gelten, sobald Sie mit einer solchen Fluggesellschaft fliegen, aber gelten die Regeln auch dann, wenn Sie bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft gebucht haben, der Flug jedoch im Codesharing mit einer (Nicht-EU-) Partnerfluggesellschaft durchgeführt wird?
Die Regeln gelten für die ausführende Fluggesellschaft. dh derjenige, der den Flug tatsächlich fliegt – nicht derjenige, bei dem Sie gebucht haben.
Die EU-Kompensation gilt für EU-Fluggesellschaften, unabhängig davon, wohin der Flug geht, UND für Nicht-EU-Fluggesellschaften für Flüge, die aus einem EU-Mitgliedstaat ABFLUG. zB wäre ein Lufthansa-Flug zwischen den USA und Frankfurt in beiden Richtungen abgedeckt, während ein United-Flug nur von Deutschland in die USA und NICHT in die andere Richtung abgedeckt wäre.
Wenn Sie also einen Lufthansa-Codeshare buchen, der tatsächlich von United betrieben wird, gelten die Vorschriften nur für die Strecken, die aus der EU abfliegen, und nicht für alle anderen Strecken, da United die ausführende Fluggesellschaft ist.
mouviciel
Benutzer141
Stuart
OR-Mapper