Gelten die EU-Passagierrechte auch auf Flügen, die als Codeshare mit einer nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden?

Ich wende einen Teil meiner Antwort auf die Frage Welche Rechte haben Passagiere, wenn Flüge in den USA verspätet sind? , in eine neue Frage.

Die EU hat sehr ausgefeilte Fluggastrechte für in der EU ansässige Fluggesellschaften erlassen. Diese Rechte gelten, sobald Sie mit einer solchen Fluggesellschaft fliegen, aber gelten die Regeln auch dann, wenn Sie bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft gebucht haben, der Flug jedoch im Codesharing mit einer (Nicht-EU-) Partnerfluggesellschaft durchgeführt wird?

Ich würde sagen, dass Ihr einziger offizieller Kontakt mit der in der EU ansässigen Fluggesellschaft besteht, die Ihr Ticket ausgestellt hat. Es sollten also EU-Rechte gelten.
Das denke ich auch, aber das würde bedeuten, dass der Kauf eines Tickets bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft aus Sicht der Passagiere die schönste Lösung ist. Aus Airline-Sicht würde das bedeuten, dass EU-Airlines dann für jede Partner-Airline haftbar gemacht werden.
Ich glaube, dass die Regeln für jeden Flug gelten, der während eines Teils des Fluges in der EU beginnt oder dort landen soll. Ein Air-Canada-Flug, der in London landet, unterliegt also den Regeln.
Leider habe ich keine öffentlichen Beweise, aber ich weiß von einem Fall aus meiner Familie, wo eine Klage von ihnen auf Entschädigung für schwere Verspätungen in den Jahren 2012 oder 2013 bei einem Flug gebucht wurde, der in Europa bei einer europäischen Fluggesellschaft gebucht wurde, die Mitglied einer ist große globale Airline-Allianz, wurde ausdrücklich mit der Begründung abgewiesen, dass der Flug von einer US-Airline durchgeführt werde und somit europäische Fluggastrechte nicht anwendbar seien.

Antworten (1)

Die Regeln gelten für die ausführende Fluggesellschaft. dh derjenige, der den Flug tatsächlich fliegt – nicht derjenige, bei dem Sie gebucht haben.

Die EU-Kompensation gilt für EU-Fluggesellschaften, unabhängig davon, wohin der Flug geht, UND für Nicht-EU-Fluggesellschaften für Flüge, die aus einem EU-Mitgliedstaat ABFLUG. zB wäre ein Lufthansa-Flug zwischen den USA und Frankfurt in beiden Richtungen abgedeckt, während ein United-Flug nur von Deutschland in die USA und NICHT in die andere Richtung abgedeckt wäre.

Wenn Sie also einen Lufthansa-Codeshare buchen, der tatsächlich von United betrieben wird, gelten die Vorschriften nur für die Strecken, die aus der EU abfliegen, und nicht für alle anderen Strecken, da United die ausführende Fluggesellschaft ist.