Gilt die EU-Flugverspätungsentschädigung auch für Anschlussflüge?

Kürzlich gab es eine Anfrage zu einem Reisenden, der seinen Anschlussflug innerhalb der EU verpasst hatte und zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Flug nehmen musste. Würde in diesem Szenario auch das EU-Entschädigungssystem für Flugverspätungen greifen? Oder gilt es nur für Punkt-zu-Punkt-Flüge?

Antworten (1)

Gemäß den häufig gestellten Fragen zu Fluggastrechten der EU :

Habe ich irgendwelche Rechte, wenn ich meinen Anschlussflug nicht besteigen darf, weil ich aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges zu spät am Gate angekommen bin?

JA – wenn die Flüge Teil einer einzigen Reservierung** sind, muss die Fluggesellschaft Ihnen die Option zwischen der Erstattung Ihres Tickets und einem Rückflug zum Abflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer Umbuchung zu Ihrem endgültigen Zielort anbieten zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen. **Falls Sie umgeleitet werden und Ihr Endziel mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Die Antwort lautet also ja , sie gelten ganz normal.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie (oder jemand anderes) klären könnten, was Entschädigung in diesem Fall bedeutet.
Bist du dir sicher? Die letzte FAQ auf dieser Seite besagt, dass "außergewöhnliche Umstände" wie schlechtes Wetter ausgenommen sind.
@mkennedy Ja, das Wetter zählt nicht und die überwiegende Mehrheit aller Verzögerungen ist wetterbedingt.
@Neusser Danke. In meinem Fall wurde mir die Beförderung verweigert (unter die 1. Kategorie fallen), aber ich habe keine Entschädigung erhalten.
@PsySp Hast du welche beansprucht? Welcher Flug war das? Welche Firma?
@Neusser Ich bin das OP der ursprünglich verknüpften Frage. Es war ein Lufthansa-Flug von A nach B über Frankfurt (alles innerhalb Europas). Ich erstatte nach dem Vorfall Anzeige. Aber es gab absolut keine Antwort von ihrer Seite.
Wie bereits in den Antworten auf Ihre Frage erwähnt, wurde Ihnen das Boarding nicht verweigert, Sie haben den Anschlussflug verpasst. Das ist ein großer Unterschied.
@dunni ihm wurde das Boarding verweigert (siehe Text meiner Antwort)