Kürzlich gab es eine Anfrage zu einem Reisenden, der seinen Anschlussflug innerhalb der EU verpasst hatte und zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Flug nehmen musste. Würde in diesem Szenario auch das EU-Entschädigungssystem für Flugverspätungen greifen? Oder gilt es nur für Punkt-zu-Punkt-Flüge?
Gemäß den häufig gestellten Fragen zu Fluggastrechten der EU :
Habe ich irgendwelche Rechte, wenn ich meinen Anschlussflug nicht besteigen darf, weil ich aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges zu spät am Gate angekommen bin?
JA – wenn die Flüge Teil einer einzigen Reservierung** sind, muss die Fluggesellschaft Ihnen die Option zwischen der Erstattung Ihres Tickets und einem Rückflug zum Abflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer Umbuchung zu Ihrem endgültigen Zielort anbieten zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen. **Falls Sie umgeleitet werden und Ihr Endziel mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Die Antwort lautet also ja , sie gelten ganz normal.
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weiß nicht
JonathanReez