Wer von den Eltern hat die halachische Pflicht, die religiöse Einrichtung auszuwählen, in die ein Sohn oder eine Tochter geht – der Vater oder die Mutter des Kindes?
Der Vater ist verpflichtet, für die Bildung seines Kindes (chayav b'chinuch) zu sorgen, nicht die Mutter. Er kann dies persönlich tun oder eine Schule beauftragen, um den häuslichen Unterricht (shlichus) zu ergänzen. Daher ist es rechtlich gesehen der Vater, der die Schule auswählen würde.
Aus praktischen Gründen sollten beide Eltern natürlich versuchen, eine Schule zu wählen, die sie für beide Seiten zufriedenstellend finden. Dass ein Ehemann seine Rechte einseitig ausübt, trägt möglicherweise nicht zur Harmonie in der Ehe bei. Darüber hinaus haben Mütter oft ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse und das Wesen ihres Kindes (bina yesaira) und haben wertvolle Einsichten, die sie in den Prozess einbringen können.
Es ist jedoch der Vater, der dem Chinuch verpflichtet ist, nicht die Mutter.
Ein erwachsenes Kind kann sich seine eigene Schule aussuchen und ist rechtlich nicht verpflichtet, bei der Wahl einer Schule auf seine Eltern zu hören.
Doppelte AA
Isaak Kotlicky
Isaak Kotlicky