ATC-Kommunikationen werden zur späteren Untersuchung durch Unfallermittler oder Aufsichtsbehörden aufgezeichnet. Werden CTAF-Frequenzen auf unbewachten Feldern normalerweise aufgezeichnet? Wie sieht es mit bemannten UNICOM-Frequenzen aus?
Aus dem AIM:
4−1−4. Aufzeichnung und Überwachung
a. Anrufe bei Einrichtungen der Flugsicherung (ATC) (ARTCCs, Towers, FSSs, Central Flow und Operations Centers) über Funk- und ATC-Betriebstelefonleitungen (Leitungen, die für betriebliche Zwecke wie Lotsenanweisungen, Briefings, Öffnen und Schließen von Flugplänen, Ausstellung verwendet werden). von IFR-Freigaben und -Änderungen, Aktivitäten zur Bekämpfung von Flugzeugentführungen usw.) können für betriebliche Zwecke wie Unfalluntersuchungen, Unfallverhütung, Such- und Rettungszwecke, Spezialausbildung und -bewertung sowie technische Bewertung und Reparatur von Kontroll- und Kommunikationssystemen überwacht und aufgezeichnet werden.
b. Wenn das öffentliche Telefon aufgezeichnet wird, ist ein Piepton nicht erforderlich. Anstelle des „Piep“-Tons hat die FCC eine obligatorische Anforderung ersetzt, dass Personen, die aufgezeichnet werden sollen, benachrichtigt werden müssen, dass sie aufgezeichnet werden sollen, und ihre Zustimmung geben. Die Benachrichtigung erfolgt durch diesen Eintrag, die Zustimmung zur Aufzeichnung wird von der Person angenommen, die einen Anruf bei der Betriebsstelle tätigt.
Die Verwendung von "kann sein" für die bemannten Stationen würde auf ein "nein" für die CTAF, UNICOM usw. hindeuten. (Gilt für offizielle Aufzeichnungen, Liveatc nicht enthalten.)
Hugo Woesthuis
Zufallskopf