In seinen Vorträgen, die im Buch Historical Evidences of the Truth of the Scripture Records , p. 39, ( https://archive.org/details/historicaleviden1862rawl ), skizziert George Rawlinson 4 Gesetze oder Grade der Glaubwürdigkeit bei der Untersuchung einer historischen Aufzeichnung. Ich habe sie unten zitiert.
Würden diese Behauptungen heute als zutreffend angesehen werden? Gibt es irgendetwas, was glaubwürdige Historiker heute zu diesen vier Aussagen hinzufügen oder entfernen würden?
Wenn die Aufzeichnung, die wir über ein Ereignis besitzen, die Aufzeichnung eines Zeitgenossen ist, vorausgesetzt, dass er ein glaubwürdiger Zeuge ist und die Möglichkeit hatte, die Tatsache, die er bezeugt, zu beobachten, muss die Tatsache akzeptiert werden, dass sie den ersten oder höchsten Grad besitzt der historischen Glaubwürdigkeit. Solche Beweise sind Zeugen vor Gericht ebenbürtig, mit dem Nachteil einerseits, dass der Mann, der sie erbringt, nicht beeidigt wird, die Wahrheit zu sagen, und mit dem Vorteil andererseits, dass er weniger wahrscheinlich als der gesetzliche Zeuge ein persönliches Interesse an der Sache hat, zu der er aussagt.
Wenn es sich bei dem aufgezeichneten Ereignis um eines handelt, von dem vernünftigerweise angenommen werden kann, dass der Autor es direkt von den Zeugen erhalten hat, sollten wir es als wahrscheinlich wahr annehmen, es sei denn, es ist an sich sehr unwahrscheinlich. Solche Beweise besitzen den zweiten Grad historischer Glaubwürdigkeit.
Wenn das aufgezeichnete Ereignis erheblich vom Alter des Aufzeichners entfernt ist und es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass er es aus einer zeitgenössischen Schrift erhalten hat, aber die wahrscheinliche Quelle seiner Informationen mündliche Überlieferung war; dennoch, wenn das Ereignis von großer Bedeutung und öffentlicher Bekanntheit ist, wenn es das nationale Leben oder den Wohlstand beeinflusst hat – insbesondere wenn es so beschaffen ist, dass es sofort durch die Einführung eines Ritus oder einer Praxis erinnert wurde – dann hat es einen Anspruch auf Annahme als wahrscheinlich wahr, zumindest in seinen allgemeinen Umrissen. Dies ist jedoch der dritte und vergleichsweise niedrige Grad an historischer Glaubwürdigkeit.
Wenn die Überlieferungen einer Rasse, die ohne Unterstützung nur einen geringen Anspruch auf Aufmerksamkeit und keinen Glauben gehabt hätten, durch die Überlieferungen einer anderen bestätigt werden, insbesondere wenn es sich um eine entfernte oder feindliche Rasse handelt, gewinnt das Ereignis, das dieses doppelte Zeugnis hat dadurch ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit und, wenn auch an sich nicht sehr unwahrscheinlich, verdient durchaus Akzeptanz. Der Grad der historischen Glaubwürdigkeit ist in diesem Fall nicht genau vergleichbar mit dem in den anderen, da ein neuer und deutlicher Wahrscheinlichkeitsgrund ins Spiel kommt. Es kann so stark sein wie das Höchste, und es kann fast so schwach sein wie das Niedrigste, obwohl dies tatsächlich nicht oft der Fall ist. Allgemein können wir sagen, dass das Gewicht dieser Art von Beweisen den dritten Grad der historischen Wahrscheinlichkeit übersteigt und sich dem zweiten fast nähert.
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Beim weiteren Lesen sehe ich, dass er auf Seite 42 eine fünfte Regel hinzufügt, an der sich Historiker orientieren (aber mit der er nicht einverstanden ist):
5.
Keine gerechte Wahrnehmung der wahren Natur der Geschichte ist möglich ohne eine Wahrnehmung der Unantastbarkeit der Kette endlicher Ursachen und der Unmöglichkeit von Wundern.
Die Leute könnten sich in diesen Punkten immer noch einig sein, aber mit ein paar Ergänzungen
Allein die Tatsache, dass der Zeuge sich die Mühe gemacht hat, ein Ereignis aufzuzeichnen, beweist, dass er dort ein Interesse hat, sodass die Vertrauenswürdigkeit sofort in Frage gestellt werden kann.
Die Zuverlässigkeit von Augenzeugenaussagen ist im Allgemeinen zweifelhaft.
Im Allgemeinen schlägt eine unbelebte Zeugenaussage die Zeugenaussage .
Jeroen K
Jeroen K
Nathan Kain
Nathan Kain
Avner Shahar-Kashtan
Jeroen K
Samuel Russel