Wie beantrage ich Umzugssteuerabzüge im neuen Jahr?

Wie mache ich meine im Jahr 2013 angefallenen Umzugskosten in meiner Steuererklärung 2014 geltend? Ich werde keine Steuererklärung für 2013 einreichen, weil ich im Steuerjahr 2013 nicht gearbeitet habe. Ich bin kürzlich in die USA gezogen und werde ab 2014 eine Stelle antreten. Der Umzug stand im Zusammenhang mit der Arbeit und ist daher abzugsfähig.

Ich würde vorschlagen, einen Blick auf irs.gov/pub/irs-pdf/p521.pdf zu werfen
Hat das neue Unternehmen die Umzugskosten übernommen?
nein, ich wurde nicht erstattet.

Antworten (1)

Laut IRS ( Veröffentlichung 521 , die Joe in den Kommentaren erwähnte):

Auslagen nicht erstattet. Wenn Sie nicht erstattet wurden, ziehen Sie Ihre Umzugskosten in dem Jahr ab, in dem Sie die Kosten gezahlt oder angefallen sind

Wenn Sie jedoch eine Erstattung erhalten, die in Ihrem steuerpflichtigen Einkommen enthalten ist, können Sie sie in dem Jahr abziehen, in dem Sie die Erstattung erhalten.

Wenn Sie also keine Erstattung erhalten, ziehen Sie sie auf Ihren Steuerformularen für 2013 ab, indem Sie das Formular 3903 ausfüllen und beifügen . Sie müssen eine Erklärung einreichen, wenn Sie diesen Abzug wünschen, auch wenn Sie ansonsten keine Erklärung einreichen müssen.

Wenn Sie kein steuerpflichtiges Einkommen haben, können Sie in eine Situation geraten, die als „Nettobetriebsverlust“ (NOL) bezeichnet wird . Ich schlage vor, mit einem zugelassenen Steuerfachmann (EA/CPA zugelassen in Ihrem Staat) darüber zu sprechen, was es ist und was damit zu tun ist. Vor allem, wenn Sie nicht ansässig sind (Anmeldeformular 1040NR).