Wie erfasst man Spesenabrechnungen als Journaleinträge in Quickbooks Online?

Angenommen, ich besitze ein Unternehmen und tätige im August drei geschäftliche Einkäufe mit meiner privaten Kreditkarte. Angenommen das folgende Beispiel einer Spesenabrechnung:

  • 01.08.2011 - $20 - Webhosting
  • 05.08.2011 - 130 $ - Speicherkarten für die Kamera
  • 20.08.2011 - 50 $ - Druckertinte

Wie würden diese als Tagebucheinträge erfasst, wenn ich diese Ausgaben zurückerstattet bekommen möchte?

Antworten (1)

Belasten Sie in Ihrem Journaleintrag das entsprechende Ausgabenkonto (Büromaterial usw.) und schreiben Sie es Ihrem Eigenkapitalkonto gut. Das Eigenkapitalkonto sollte so etwas wie Partner Investments oder so heißen.

Sie können wählen, ob Sie diese alle separat an den angegebenen Daten oder als einen Eintrag eingeben möchten. Einige Leute entscheiden sich dafür, die Ausgaben, die sie persönlich bezahlt haben, zusammenzufassen und nur einen Eintrag pro Monat oder so einzugeben, um die Dateneingabezeit zu minimieren und auch, weil der Endeffekt derselbe ist.

Das Obige setzt natürlich voraus, dass Sie diese Käufe als Investitionen in das Unternehmen betrachten und nicht erwarten, dass das Unternehmen Sie zurückzahlt. Wenn Sie eine Rückzahlung erwarten, können Sie stattdessen eine Rechnung eingeben oder statt dem Eigenkapitalkonto ein Konto wie „Darlehen vom Anteilseigner“ gutschreiben.

Danke für eure tollen Antworten! Ich hätte in dieser Frage klarer sein sollen, weil ich zurückgezahlt werden wollte.
Froh, dass ich helfen konnte! Anstatt Ihr Eigenkapitalkonto gutzuschreiben, sollten Sie also ein Konto mit dem Namen "Darlehen von Anteilseignern" gutschreiben. Eine andere Möglichkeit besteht darin, auf die Journalbuchungsmethode ganz zu verzichten und eine an Sie zu zahlende Rechnung einzugeben und sie der korrekten Ausgabe zuzuordnen. Dadurch würden alle Zahlungen, die Ihnen zustehen, in allen Berichten zu Verbindlichkeiten angezeigt. Um sich selbst zurückzuzahlen, würden Sie die Funktion „Rechnungen bezahlen“ verwenden.