Es gibt vier Klassen von Menschen, denen Wertgegenstände anvertraut sind (Bava Metzia 7:8, Shevuot 8:1): Einer, der sie aus Gefälligkeit pflegt, einer, der dies gegen eine Gebühr tut, einer, der sie leiht, und einer, der sie leiht zahlt Geld, um es zu mieten / zu mieten. Von diesen vieren ist derjenige, der es aus Gefälligkeit für den Eigentümer pflegt, am wenigsten verantwortlich für das, was später mit ihm geschieht, aber dass er damit betraut wurde, bedeutet immer noch eine gewisse Verantwortung.
Die Mischna (Shevuot 8:3) diskutiert einen Fall, in dem der Ochse eines Mannes aus Gefälligkeit gepflegt wird, aber als der Besitzer darum bittet, ihn zurückzubekommen, schwört der Wächter, dass er verloren gegangen ist. Zeugen werden gebracht und es wird nachgewiesen, dass der Wächter den Ochsen tatsächlich gegessen hat, was ihn gegenüber dem Besitzer für den Wert des Ochsen haftbar macht. Dies ist nicht der Fall, wenn die Zeugen aussagen, dass er den Ochsen „gestohlen“ hat, in diesem Fall haftet er dem Besitzer für den doppelten Wert des Ochsen nach den Gesetzen zur Wiedergutmachung wegen Diebstahls. Sollten sie aussagen, dass er den Ochsen nicht nur gestohlen, sondern auch geschlachtet hat, haftet er dem Besitzer für den fünffachen Wert des Ochsen.
Diese Gesetze werden ausführlicher in Bava Qama 7 diskutiert (und ein ähnliches Szenario wird in Bava Qama 9:7-8 gebracht), aber die Umstände in dieser speziellen Mischna sind mir fremd. Ein Vormund, der entdeckt wird, dass er den Ochsen gegessen hat, haftet nur für die Hauptsumme, während jemand, der entdeckt wird, den Ochsen „gestohlen“ und geschlachtet zu haben, für den fünffachen Betrag haftet. Meine Frage ist: Inwiefern ist der Verzehr des Ochsen eines anderen nicht an sich schon ein Akt des Diebstahls? Wie ist es außerdem möglich, den Ochsen eines anderen zu verzehren, ohne ihn vorher geschlachtet zu haben?
Ihre Frage ist so gut, dass sie eine der Fragen der Gemara in BK 106B ist
איתיביה רבי חייא בר אבא לר' יוחנן היכן שורי נגנב משביעך אני ואמר אמן והעדים מעידים אותו שאכלו משלם תשלומי כפל והא הכא דאי אפשר לכזית בשר בלא שחיטה וקתני משלם תשלומי כפל תשלומי כפל אין תשלומי ד' וה' לא