Müssen Sie Ihren Blog / Ihre Website am Schabbat schließen?

Müssen Sie Ihren Blog über Shabbos schließen?

Was ist mit einem Webshop?
Ich denke, eine kurze Erklärung spezifischerer Probleme würde der Frage helfen

Antworten (3)

Die grundlegende Antwort ist nein, aber es ist eine interessante Frage.

  • Erstens werden viele Blogs von einem Unternehmen gehostet, sodass Ihnen Ihr Blog nicht einmal gehört.
  • Auch wenn Sie es auf Ihrem eigenen Server gehostet haben, wurde dies vor 1800 Jahren geregelt. Die Thora sagt, dass Sie Ihre Tiere ruhen lassen müssen; Was ist mit Ihrem Maschinenpark? ("Shvisas keilim"). Wir folgen Beis Hillel, dass dies kein Problem ist, sodass Ihr Server mit dem weitermachen kann, was er getan hat.
  • Es gibt ein Problem mit Nichtjuden, die meinen Rasen am Schabbat mähen, weil jeder, der am Schabbat vorbeigeht, sieht, wie Melacha auf meinem Rasen gemacht wird (fragen Sie noch einmal Ihren Rabbi); Ich bezweifle wirklich, wirklich, dass irgendjemand meinen Blog durchstöbert (wer?) und daher denke, dass ich gegen den Shabbat verstoßen habe.
  • Die verbleibenden Fragen sind – würde mein Blog nicht gläubige Juden dazu bringen, mehr Melacha zu machen, indem sie darin surfen?
    • Lösung – Erstellen Sie einen langweiligen Blog. (War nur Spaß.)
    • Ich bezweifle, dass wir uns ernsthaft darüber Sorgen machen müssen.
  • Es gibt auch das Problem, am Schabbat Geschäfte zu machen. Ein komplizierterer Fall ist, meinen Online-Shop am Schabbat geöffnet zu lassen (nach dem Schabbat lesen Sie die Bestellungen und versenden sie); Rabbi Heinemann shlit'a hat dies zunächst verboten, aber dann überdacht und zugelassen. Es ist etwas analog zu Leuten, die Umschläge in Ihren Postschlitz stecken; du beschäftigst dich mit ihnen nach dem Schabbat.
Einige von Shaloms Punkten sind gültig, andere nicht. > Ich bezweifle, dass wir uns darüber Sorgen machen müssen. Und warum nicht? B&H schließt seine Website am Schabbat. BEARBEITEN: Wie Joel in den Kommentaren betont, unterhält B&H ihre Website, nimmt aber keine Bestellungen entgegen.
Gute Antwort. Dürfen Sie laut R'Heinemann das Geld, das Sie mit Ihrem Online-Shop verdient haben, am Schabbat behalten?
@SAH Wenn er den Laden geöffnet lassen würde, wäre es nicht sinnvoll, den Gewinn weiterhin zu verbieten.
Erlauben Sie möglicherweise, dass Bestellungen aufgegeben werden, verarbeiten Sie jedoch keine Kreditkartenzahlungen.

SaturdayGuard (inzwischen aufgelöst) hatte ein System, um zu verhindern, dass Leute auf Ihre Website gehen, wenn sie (die Leser) Schabbat haben, und sie hatten die rabbinische Genehmigung des Oberrabbiners von Israel (sowie anderer). Ich zitiere aus einer solchen Genehmigung:

…Es gibt ein Problem mit „Mesayeia Ledavar Aveira“…

Dies ist keine Antwort auf diese Frage, sondern auf eine andere bestehende Frage. Ich empfehle, dass Sie es dorthin verschieben: mi.yodeya.com/questions/2799/…
Ich habe es gerade getan. Obwohl es eine Antwort auf diese Frage ist. Einer der Gründe, warum diese Seite existiert, ist, dass andere Ihre Seite nicht sehen, wenn sie Shabbos haben. Es soll Sie nicht daran hindern, Schabbat zu verkaufen, sondern um Lifnei Iver von Mesayeia (wie in der Haskama vom Institut für Wissenschaft und Halacha erwähnt) zu verhindern, was sogar für einen Blog gelten würde.

Zuerst beginnt das Problem mit der Hosting-Firma , wenn es Juden wie in der israelischen Serverfarm gibt, arbeiten sie in Shabbos und dürfen sich nicht daran erfreuen, und Sie helfen ihnen mit ihrer Avera, "Mesiia Ledvar Avera", danach haben Sie es Ihnen gesagt kann keinen jüdischen Farmserver verwenden, aber Sie müssen anerkennen, dass die Arbeit nicht spezifisch für Sie ist, weil Goy es nicht erlaubt, für einen Juden zu arbeiten, also stellen Sie die Site idealerweise in Shared Hosting mit nichtjüdischen Sites mit derselben IP, also wenn Wenn etwas schief geht, wird angezeigt, dass die Arbeit für die Website erledigt wurde und dass dies zulässig ist.

Jetzt, nachdem das gesagt wurde, gibt es ein Problem mit Websites, die am Schabbat geöffnet bleiben:

  • wenn die seite für den jüdischen besitzer bekannt ist - zilota deshabt

  • Wenn die Seite in Englisch geschrieben ist und der Benutzer nicht bestätigt hat, dass es sich um eine jüdische Seite handelt, kann er sie offen lassen.

  • E-Commerce - muss die Website am Schabbat schließen, da die Kredittransaktion sofort erfolgt und wir den Handel am Schabbat nicht zulassen.

  • Wenn die Seite auf Hebräisch alle Rabbies sagt, sollte es am Schabbat unten sein - mishom zilota

Jeder Websitebesitzer muss sich an einen Rabbiner wenden, der diese Technologie und ihre Auswirkungen kennt