Die Mazal Sha'ah auf dem Rambam folgert, dass der shi'ur l'chayyev für die Salbung mit T'rumah -Öl ein k'zayis ist, basierend auf R' Yehudahs Meinung in der Gemara ( K'risus 6b), der dies für eine Person hält haftet für eine k'zayis der verbotenen Salbung mit dem shemen hamishchah ( Kommentar zur Mishneh Torah , Hil. T'rumos 10:2 ). (Man sollte beachten, dass es immer noch biblisch verboten ist, mit weniger als einem k'zayis zu salben , zumindest im Fall des Shemen Hamishchah ).
Obwohl in diesen Fällen das Öl selbst eine verbotene Substanz ist, könnte man erwägen, den obigen Standard weiter auf das Verbot der Salbung an Jom Kippur zu extrapolieren. Die Meinungsverschiedenheit unter den Rischonim über den biblischen oder rabbinischen Status des Salbungsverbots an Jom Kippur legt jedoch nahe, dass es zumindest keine biblische Strafe für die Salbung geben darf. Rashi und die Rambam behaupten beide, dass die Strafe für Verstöße Makas Mardus ist ( Rashi on the Rif , Shabbos , Kapitel 9; Rambams Peirush HaMishnayos , Shabbos 9:4, und Tosafos Yom Tov , ebd., der die Position der Rambam klarstellt). Das Fehlen einer biblischen Strafe wird durch die bestätigtYerushalmi ( Yoma 8:1; siehe auch Korban HaEidah ebd., sv Aval lo l'onesh ) Daher scheint die Frage einer verbindlichen Menge strittig zu sein.
Darüber hinaus führt eine lange halachische Diskussion von Dayan YY Fisher ( Even Yisrael , Hil. Ma'achalos Asuros 17:27 ) zu dem Schluss, dass nach Ansicht der Rischonim, die die Salbung als biblisch verboten ansehen, das biblische Verbot des Verzehrs eines Chatzi Shiur der Nahrung ist an Jom Kippur kann aus dem Salbungsverbot abgeleitet werden (das selbst von Daniel 10:3,12 abgeleitet ist). Dies scheint auf dem Fehlen eines Mindest -Schi'ur für die Salbung an Jom Kippur zu beruhen.
Insbesondere unterscheidet der Semag zwischen biblisch und rabbinisch verbotener Salbung, allerdings nicht in Bezug auf die Menge der verwendeten Salbe. Er behauptet, dass ein Kriterium für das biblische Verbot der Salbung an Jom Kippur die Salbung des gesamten Körpers ist, während die Salbung sogar eines Teils des Körpers rabbinisch verboten ist ( Tosafos Y'shanim , Yoma 77b). Diese Ansicht wird von den Mabit ( Kiryas Sefer , Hil. Sh'visas Asor , 3) wiederholt.
Siehe hier und hier für weitere halachische Diskussionen zu diesem Thema.
Doppelte AA
Fred
Seth J
Doppelte AA
Seth J