Absetzbarkeit ausländischer Rentenbeiträge?

Mitwirkende,

Ich habe eine sehr konkrete Frage. Ich bin europäisch-amerikanischer Staatsbürger. Ich lebe in Frankreich. Ich deklariere meine Einkünfte auf französischen Anlagekonten in den USA und bin im Allgemeinen steuerkonform.

Ich zahle jedes Jahr in einen französischen steuerbefreiten Altersvorsorgeplan ein, genannt PERP. In Frankreich sind Beiträge zu diesem Plan bis zu einer Höhe von etwa 10 % des Einkommens (steuerlich) vom Einkommen abzugsfähig. Meine Frage lautet: Sind diese Beiträge nach dem Steuerabkommen zwischen den USA und Frankreich auch vom US-Einkommen abzugsfähig oder nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Robert

Antworten (1)

Ich bin kein Buchhalter oder Finanzberater.

Schauen Sie sich das entsprechende Steuerabkommen an.

In diesem IRS-Erläuterungsdokument heißt es:

In den Vereinigten Staaten umfassen die Pläne, die automatisch Anspruch auf Leistungen nach Absatz 2 haben, eine französische Rente oder eine andere Altersvorsorgeregelung, die nach französischem Sozialversicherungsrecht organisiert ist.

was auch hat

einer natürlichen Person, in Bezug auf Dividenden, die im wirtschaftlichen Eigentum dieser natürlichen Person stehen und aus der Investition in eine Altersvorsorgeregelung stammen, bei der die Beiträge oder die angesparten Gewinne nach US-Recht steuerbegünstigt behandelt werden

unter Paragraph 4(vi)(e)(ii)(cc) (wie ist das mit dem Einrücken!).

Fazit: Es ist mir nicht klar, aber es klingt wie die Beiträge sein können.

Sie müssen jemanden konsultieren, der sich mit dem Vertrag auskennt!