Auf welcher Grundlage nimmt die UNO neue Mitgliedsstaaten auf?

Wenn zum Beispiel eine neue Nation gegründet wird (z. B. Südsudan), was sind dann die notwendigen Bedingungen, die eine Nation erfüllen muss, damit sie in die UNO aufgenommen werden kann??

Antworten (1)

Wie in Michael_Bs Referenz About UN Membership gezeigt

Die Mitgliedschaft in der Organisation steht gemäß der Charta der Vereinten Nationen „allen friedliebenden Staaten offen, die die in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Verpflichtungen übernehmen und nach Einschätzung der Organisation in der Lage sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen “. Die Aufnahme von Staaten in die Vereinten Nationen erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates.

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Der Ablauf ist kurz wie folgt:

  • Der Staat reicht beim Generalsekretär einen Antrag und ein Schreiben ein, in dem er förmlich erklärt, dass er die Verpflichtungen aus der Charta annimmt.
  • Der Sicherheitsrat prüft den Antrag. Jede Empfehlung zur Aufnahme muss die Ja-Stimmen von 9 der 15 Mitglieder des Rates erhalten, vorausgesetzt, dass keines seiner fünf ständigen Mitglieder – China, Frankreich, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika – haben gegen den Antrag gestimmt.
  • Wenn der Rat die Aufnahme empfiehlt, wird die Empfehlung der Generalversammlung zur Prüfung vorgelegt. Für die Aufnahme eines neuen Staates ist in der Versammlung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
  • Die Mitgliedschaft wird mit der Beschlussfassung über die Aufnahme wirksam.

Die notwendigen Bedingungen sind in der UN-Charta aufgeführt . Zum Beispiel sagt Artikel 2 von Kapitel 1

Die Organisation und ihre Mitglieder handeln bei der Verfolgung der in Artikel 1 genannten Zwecke in Übereinstimmung mit den folgenden Grundsätzen.

  • Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
  • Um allen die aus der Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Vorteile zu sichern, erfüllen alle Mitglieder nach Treu und Glauben die von ihnen gemäß dieser Satzung übernommenen Verpflichtungen.
  • Alle Mitglieder werden ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln so beilegen, dass der internationale Frieden und die internationale Sicherheit sowie die internationale Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
  • Alle Mitglieder enthalten sich in ihren internationalen Beziehungen der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates oder auf andere Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist.
  • Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jede Unterstützung bei allen Maßnahmen, die sie gemäß dieser Charta ergreifen, und unterlassen es, einem Staat Unterstützung zu leisten, gegen den die Vereinten Nationen Präventiv- oder Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.
  • Die Organisation stellt sicher, dass Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen handeln, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
  • Nichts in dieser Charta ermächtigt die Vereinten Nationen, in Angelegenheiten einzugreifen, die im Wesentlichen in die innerstaatliche Gerichtsbarkeit eines Staates fallen, oder verpflichtet die Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung gemäß dieser Charta zu unterwerfen; dieser Grundsatz steht jedoch der Anwendung von Vollstreckungsmaßnahmen nach Kapitel VII nicht entgegen.