Aus dieser und anderen Fragen geht hervor, dass es für einige Unternehmen nicht ungewöhnlich ist, dass sie versuchen, kostenlose Arbeit von Bewerbern zu bekommen, indem sie Projekte einreichen lassen, die sonst von bezahlten Mitarbeitern erledigt würden. Meine Frage ist, hat ein Unternehmen ein gesetzliches Recht, diese Arbeit zu verkaufen/zu verwenden, als ob sie von einem Angestellten gemacht würde?
Der Stellenbewerber hat keine Vereinbarung mit dem Unternehmen, die dazu führen würde, dass seine Arbeit dem Unternehmen gehört. Es kann wahrscheinlich kein Vertrag zwischen dem Bewerber und dem Unternehmen bestehen, der etwas anderes sagt, da das Unternehmen keine Gegenleistung für das Bewerbungsprojekt anbietet. Wenn ein Unternehmen beispielsweise die Webseite eines Bewerbers an einen Kunden verkauft, verletzt es damit das Urheberrecht oder anderweitig das Gesetz?
Wenn Sie Arbeit mit nach Hause nehmen, lässt Sie das Unternehmen normalerweise auch Dokumente unterschreiben. Wenn das Unternehmen Ihnen den Startcode gibt, ist normalerweise eine Geheimhaltungsvereinbarung involviert.
Meiner Erfahrung nach lässt das Unternehmen den Kandidaten in der Regel eine Verzichtserklärung unterzeichnen, in der steht, dass er keinen Code besitzt, der in der Interviewphase erstellt wurde. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, hätte der Kandidat die Mittel oder Ressourcen, um das Unternehmen zu verfolgen und definitiv nachweisen zu können, dass das Unternehmen seine Arbeit gestohlen hat? Ich denke, es würde Ihnen schwer fallen, zu beweisen, dass der von Ihnen geschriebene Code nicht für diese Firma bestimmt war, wenn man bedenkt, dass er in ihrem Interview erstellt wurde.
Die kurze Antwort lautet: Ja, das können sie. Die meisten Unternehmen stellen sicher, dass die Kandidaten wissen, dass sie keinen Anspruch auf etwas haben, was sie codieren, aber am Ende des Tages spielt es wirklich keine Rolle. Die Verantwortung liegt bei Ihnen, es nicht zu tun.
Im Falle eines Vorstellungsgesprächs beauftragt der Kunde Sie mit ein wenig Arbeit, um Ihnen bei Ihrem Vorstellungsgespräch zu helfen. Sie legen die Bedingungen fest und die beauftragte Person stimmt ihnen zu. Es wurde Arbeit für den Kunden geleistet, und daher gehört sie dem Kunden.
Benutzer34587
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