Hier die Fakten:
Nach dem, was ich hier gelesen habe (gesetzlich vorgeschriebene periodische Mietverhältnisse), sind das befristete Mietverhältnis und das periodische Mietverhältnis eigentlich zwei getrennte Mietverhältnisse.
Danach (1. Wenn die Mieter ausgezogen sind) ziehe ich am Ende der Befristung aus, dann erlischt das zweite Mietverhältnis .
Auch gemäß dieser (Beendigung eines Mietverhältnisses) kann ich:
Wenn Sie ein befristetes Mietverhältnis haben, können Sie zum Ende des Mietverhältnisses ohne Kündigung kündigen.
Also mit all dem im Hinterkopf:
Bild der Laufzeit- und Kündigungsklauseln aus dem Vertrag:
Demnach wird der Befristete Vertrag nur aktiviert, wenn ich nach Ablauf des Befristeten Vertrages in der Immobilie bleibe.
Nachdem ich herumgegraben hatte, fand ich dieses PDF hier , obwohl ich mir nicht sicher bin, ob es noch relevant ist, da es archiviert wurde.
Dennoch heißt es in Paragraph 3.78 (das relevanteste Bit ist der erste Satz):
Der Mieter muss das Mietverhältnis zum Ende der Befristung nicht kündigen. Denn ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der Befristung und es entsteht kein Dauermietverhältnis, wenn der Mieter dann auszieht.
Wir verstehen, dass Vermieter sicherstellen wollen, dass ihre Immobilien zwischen den Mietverträgen nicht leer stehen, aber Klauseln ablehnen, die dem Mieter eine vertragliche Verpflichtung zur Kündigung auferlegen, damit das Mietverhältnis am Ende der festgelegten Laufzeit beendet werden kann. Dies könnte es dem Vermieter ermöglichen, Mietern, die nicht erkennen, dass eine Kündigung nicht erforderlich ist, eine erhebliche finanzielle Strafe aufzuerlegen, indem sie von ihnen verlangen, für einen Zeitraum nach dem Ende der Befristung Miete zu zahlen.
Klauseln wie diese sind nicht erforderlich, um Vermieter vor dem möglichen Leerstand ihrer Immobilie zu schützen, da das Gesetz es Vermietern ermöglicht, den Besitz am Ende der Befristung unter Einhaltung einer mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist wieder in Besitz zu nehmen, und dies auch tun könnten wo ihr derzeitiger Mieter auf die Frage, ob sie bleiben wollen, nicht angibt.
Vermieter und Mieter könnten selbstverständlich auch nach erfolgter Kündigung noch einer Verlängerung des Mietverhältnisses zustimmen.
Ich habe ein neueres Dokument gefunden, aber ich kann mir keine Gedanken darüber machen, noch kann ich ein Beispiel finden, das in Bezug auf Hinweise in der Begleitdokumentation relevant ist.
Dank @steveMelnikoff habe ich jetzt die Bestätigung, dass ältere Fallsachen immer noch gelten, in meinem Fall von dieser Seite der erste Aufzählungspunkt unter der Überschrift "Die Regeln zu missbräuchlichen Klauseln und Mietverträge":
Eine Klausel gilt als missbräuchlich, wenn sie einem Mieter ein gesetzliches Recht entzieht, das er sonst gehabt hätte . Zum Beispiel sind alle Mieter berechtigt, am Ende der Befristung ohne Kündigung auszuziehen (das macht Vermieter wütend, aber es ist leider Gesetz – siehe meinen Blogbeitrag hier ) – also jede Mietvertragslaufzeit, die Mieter kündigen müssen , sagen wir, zwei Monate Kündigungsfrist (und zahlen stattdessen Miete, wenn sie dies nicht tun), sind ungültig.
Ende dezember endet mein befristeter mietvertrag ich möchte ende des jahres ausziehen
Wenn ich nichts grob falsch verstehe, sind "Ende Dezember" und "Ende des Jahres" dasselbe. Sie würden also am Ende Ihres festen Mietverhältnisses ausziehen.
Aus Gründen konnte ich erst jetzt kündigen
Das ist eine gegebene. Auch Vergesslichkeit, Gehässigkeit und Esel sind Gründe.
Laut Mietvertrag muss ich zwei Monate vor Ende der Befristung kündigen, wenn ich am Ende ausziehen möchte.
Was sagt der TA, ist die Strafe , wenn man nicht zwei Monate im Voraus kündigt?
Wenn Sie ein befristetes Mietverhältnis haben, können Sie zum Ende des Mietverhältnisses ohne Kündigung kündigen .
Ich würde das Gesetz finden, das das sagt, und mit dem TA-Vertrag vergleichen, den Sie als geschäftsfähiger Erwachsener unterschrieben haben. Die beiden liegen offensichtlich im Konflikt. Da Verträge das Gesetz nicht außer Kraft setzen können (na ja, in den USA; weiß nichts über Großbritannien), würde ich vermuten, dass Sie bei EOY abreisen und (mit einigen Schwierigkeiten) Ihre Anzahlung zurückerhalten können.
IANAL aber...
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Steve Melnikoff
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