Meine Frage betrifft die britischen Steuererleichterungen für Renten, und es gibt ein paar Fragen. Angenommen, ich habe 52.385 £ verdient, genau 10.000 £ über der britischen Steuerspanne mit höherem Steuersatz von 42.385 £. Mein Anbieter würde in der Regel automatisch 20 % Steuerermäßigung zurückfordern, und ich glaube, es liegt an mir, in meiner Steuererklärung zur Selbstveranlagung weitere Steuererleichterungen geltend zu machen.
Habe ich recht, wenn ich folgende Dinge denke:
Auf der Website des Money Advice Service ( https://www.moneyadviceservice.org.uk/en/articles/tax-relief-on-pension-contributions ) heißt es: „Sie können ungenutzte Freibeträge aus den letzten drei Jahren vortragen, als solange Sie in diesen Jahren Mitglied einer Rentenversicherung waren."
Also meine letzte Frage:
Der Vortrag bezieht sich auf den „jährlichen Freibetrag“, der eine Grenze für die gesamten Rentenbeiträge darstellt, die Sie leisten können, um dennoch Steuererleichterungen zu erhalten.
Die Steuervergünstigung selbst gilt jedoch nur für das Jahr, in dem Sie den Beitrag leisten, und Sie können den Beitrag selbst nicht vor- oder zurücktragen, um eine Vergünstigung zu einem höheren Grenzsatz zu erhalten.
In Szenario (1) erhalten Sie also eine Entlastung von £2.000 und Ihr Anbieter erhält eine Entlastung von £2.000. Aber der eigentliche Beitrag, den Sie Ihrem Anbieter leisten sollten, beträgt 8.000 £. Sie werden die 2.000 £ hinzufügen, um einen Bruttobeitrag von 10.000 £ zu leisten, und dann fordern Sie die 2.000 £ zurück, sodass Sie 6.000 £ netto für den Bruttobeitrag von 10.000 £ beigetragen haben. Der Mechanismus, bei dem der Rentenanbieter die 2.000 £ zurückfordert, wird als „Erleichterung an der Quelle“ bezeichnet.
Bei Szenario (2) erhalten Sie nur für die zweiten 10.000 £ eine Steuerentlastung vom Grundsteuersatz, da Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen bereits mit den ersten 10.000 £ unter die Schwelle des höheren Steuersatzes gesenkt haben.
Wenn Sie trotz Berücksichtigung des Vortrags Rentenbeiträge über den jährlichen Freibetrag hinaus leisten könnten, würden Sie auf diese Beiträge überhaupt keine Steuerentlastung erhalten. Angesichts der Tatsache, dass die Rente auch besteuert werden würde, wenn sie gezahlt wird, ist dies kein gutes Geschäft, und die Menschen vermeiden es im Allgemeinen, diese Grenze zu überschreiten.
Bei (3) bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich denke, Sie können unter den von Ihnen beschriebenen Umständen weitermachen. Ich denke, das Prinzip ist einfach, dass man in eine Rentenversicherung hätte einzahlen können . In der Praxis glaube ich auch nicht, dass sich HMRC zu viele Gedanken über dieses genaue Detail machen wird, selbst wenn sie die entgegengesetzte Interpretation haben - es wäre eine Menge Arbeit, dies zu überprüfen, ohne viel Gewinn zu erzielen.
Mr-Fleck