COBRA-Berechtigung, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung den Anbieter wechselt?

Ich habe einen Vertrag von Juli bis Juni. Ich bin ein Lehrer. Bei meinem Treffen, um meine Position im September zu besprechen, wird mir wahrscheinlich gesagt, dass meine Arbeitszeit reduziert wird und ich keinen Anspruch mehr auf Leistungen der betrieblichen Gesundheitsversorgung habe – normalerweise könnte ich COBRA machen. Das Problem ist, dass mein Unternehmen am 1. Juli den Gesundheitsdienstleister wechselt, wenn mein neuer Vertrag in Kraft treten würde.

Kann ich COBRA bekommen?

Antworten (1)

Ich glaube, dass die Tatsache, dass das Unternehmen den Gesundheitsdienstleister wechselt, keinen Einfluss auf Ihre Berechtigung zu COBRA haben sollte – siehe diese verwandten Fragen:

Q12: Welche Leistungen müssen im Rahmen von COBRA abgedeckt werden? Berechtigten Anspruchsberechtigten muss Versicherungsschutz angeboten werden, der identisch mit dem ist, der vergleichbaren Begünstigten zur Verfügung steht, die keinen COBRA-Versicherungsschutz im Rahmen des Plans erhalten (im Allgemeinen derselbe Versicherungsschutz, den der berechtigte Begünstigte unmittelbar vor der Qualifizierung für die Weiterversicherung hatte). Eine Änderung der Leistungen im Rahmen des Plans für die aktiven Mitarbeiter gilt auch für Anspruchsberechtigte. Berechtigten Begünstigten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gleichen Entscheidungen zu treffen wie Nicht-COBRA-Begünstigten im Rahmen des Plans, z. B. während Perioden offener Anmeldung durch den Plan.

Hier sind weitere unterstützende Beweise:

F24: Habe ich Anspruch auf COBRA, wenn mein Unternehmen geschlossen wurde oder bankrott ging und es keinen Krankenversicherungsplan gibt? Wenn es keinen Krankenversicherungsplan mehr gibt, gibt es keinen COBRA-Deckungsschutz. Wenn das Unternehmen jedoch einen anderen Plan anbietet, sind Sie möglicherweise von diesem Plan abgedeckt. Gewerkschaftsmitglieder, die unter einen Tarifvertrag fallen, der einen Krankenversicherungsplan vorsieht, können ebenfalls Anspruch auf eine fortgesetzte Versicherung haben.

Von der Website des Arbeitsministeriums .

Die Reduzierung der Stunden sollte auch als qualifizierendes Ereignis betrachtet werden.

Qualifizierende Veranstaltungen für Mitarbeiter:

  • Freiwillige oder unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen als grobem Fehlverhalten
  • Reduzierung der Zahl der Arbeitsstunden