Darf jemand, der eine EASA PPL (A) besitzt, ein im November registriertes Flugzeug in Europa betreiben?

Darf jemand, der Inhaber einer aktuellen EASA PPL(A) ist, ein FAA „November“ registriertes Flugzeug in Europa betreiben? Ich spreche natürlich von einem Flugzeugtyp und einem Betrieb, den er oder sie mit einem beispielsweise in Deutschland registrierten Flugzeug durchführen darf.

Hihi, deswegen frage ich ja :D
Sie beziehen sich in Ihrer Frage ausdrücklich auf Deutschland. Ist Ihre Frage auf Deutschland oder Europa beschränkt?
Danke für deine Bearbeitung Philippe. Ich bin Deutscher, aber in dieser Frage wird Deutschland nur als Beispiel verwendet. Ich war nicht glücklich darüber, diesen letzten Teil durch das Wort Operation zu ersetzen, aber wenn Sie möchten, können wir Europa anstelle von Deutschland verwenden.

Antworten (2)

Dies wird von der FAA in FAR 61.3 und lokalen Vorschriften für jedes Land geregelt

(a) Erforderliches Pilotenzertifikat für den Betrieb eines Zivilflugzeugs der Vereinigten Staaten. Niemand darf als erforderliches Piloten-Besatzungsmitglied eines Zivilflugzeugs der Vereinigten Staaten dienen, es sei denn, diese Person:

(1) sich im physischen Besitz der Person befindet oder im Flugzeug leicht zugänglich ist, wenn sie die Rechte dieses Pilotenzertifikats oder dieser Genehmigung ausübt –

(i) ein nach diesem Teil und in Übereinstimmung mit § 61.19 ausgestelltes Pilotenzeugnis; (ii) eine gemäß § 61.77 ausgestellte Pilotengenehmigung für besondere Zwecke;

(iii) ein gemäß § 61.17 ausgestelltes vorläufiges Zertifikat;

(iv) Ein Dokument, das die vorübergehende Vollmacht zur Ausübung von Zertifikatsprivilegien verleiht, ausgestellt von der Airmen Certification Branch gemäß § 61.29(e); oder

(v) Beim Betrieb eines Luftfahrzeugs in einem fremden Land kann eine von diesem Land ausgestellte Pilotenlizenz verwendet werden.

Um ein in den USA registriertes Flugzeug zu betreiben, benötigen Sie entweder eine FAA-Lizenz oder eine Pilotenlizenz, die von dem Land ausgestellt wird, in dem das Flugzeug betrieben wird. Das bedeutet auch, dass Sie nicht in ein anderes Land fliegen dürfen, es sei denn, Sie haben auch eine Lizenz, die von ausgestellt wurde dieses Land. Selbst wenn einzelne Länder zulassen, dass im Ausland registrierte Flugzeuge von einem Lizenzinhaber eines anderen (Nicht-FAA-) Landes betrieben werden, wäre dies immer noch ein Verstoß gegen FAR 61.3.

Fazit: Wenn Sie ein N-registriertes Flugzeug ohne FAA-Pilotenlizenz in Europa fliegen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz, die von jedem Land ausgestellt wird, in das Sie fliegen. Wenn Sie beispielsweise eine Reise von den Niederlanden nach Portugal planen, benötigen Sie 5 verschiedene EASA PPL-Lizenzen, die von den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Spanien und Portugal ausgestellt wurden.

Ich würde zustimmen, der ganze Zweck der von der EASA ausgestellten Lizenzen bestand darin, eine Lizenz in ganz Europa zu haben. Mich würde wundern, wenn man mit einem PPL-A EU-FCL kein N-Reg von Deutschland in die Niederlande mitnehmen könnte.
@SentryRaven Leider funktioniert das nicht so, ob es Sinn macht oder nicht. Die FAA-Vorschriften sind diesbezüglich ziemlich klar.
Diese Antwort ist nicht richtig. Wie @Qantas94Heavy betonte, steht im Text von (a)(v) „kann“. Die FAA verlangt keine ausländische Lizenz. FAA-zertifizierte Piloten fliegen routinemäßig FAA-registrierte Flugzeuge durch, nach und zurück (um ein besonders häufiges Beispiel zu nennen) Kanada und benötigen keine kanadische Pilotenlizenz. Ich bin mit den EASA-Vorschriften nicht so vertraut, bezweifle jedoch sehr, dass in Ihrem Beispiel eine Lizenz aus jedem der Länder in Ihrem letzten Absatz erforderlich ist (und von der FAA sicherlich nicht erforderlich wäre).
@dvnrrs Die Antwort ist richtig. Ich sagte, dass Sie "entweder eine FAA-Lizenz oder eine vom Land ausgestellte Pilotenlizenz benötigen" . Wenn Sie also keine FAA-Lizenz besitzen , benötigen Sie eine Lizenz des Landes, in dem Sie fliegen. In Ihrem Beispiel zu Kanada: Der Pilot hat eine FAA-Lizenz (wie Sie ausdrücklich sagten), daher gibt es kein Problem. Ich werde das im letzten Absatz noch einmal klarstellen.
@PhilippeLeybaert Da die EASA nicht existierte, als 61.3 geschrieben wurde, denke ich, dass dies ein Fall ist, in dem der Wortlaut der Vorschriften nicht ihrer Absicht zu entsprechen scheint (in dem Maße, in dem ich tatsächlich einen Brief an das Büro des FAA-Anwalts verfassen werde und sehen, was sie zu sagen haben). Ich würde 61.3 so interpretieren, dass "eine EASA-Lizenz in jedem Land gültig ist, das EASA-Lizenzen ausstellt / anerkennt", andernfalls ist die EASA-Lizenz irgendwie nutzlos - aber obwohl ich denke, dass es das bedeutet, wie Sie darauf hinweisen, ist es nicht das, was es sagt .
@PhilippeLeybaert NEIN, die Antwort ist nicht richtig. Es ist beispielsweise keine niederländische Lizenz erforderlich, um ein in den USA registriertes Flugzeug in den Niederlanden zu fliegen. Eine US-Lizenz reicht aus. Dies unterscheidet sich vom Fliegen eines in den Niederlanden registrierten Flugzeugs, dies ist in den Niederlanden mit einer US-Lizenz illegal. Daher wahrscheinlich auch deine Verwirrung. Aus diesem Grund gibt es in den Niederlanden eine Reihe von in den USA registrierten Flugzeugen, die speziell für die Vermietung an Personen bestimmt sind, die eine US-Lizenz haben und daher kein in den Niederlanden registriertes Flugzeug mieten können.
Wenn Ihre Argumentation richtig ist, wäre es tatsächlich illegal, in einem anderen Land als dem, in dem er seine Lizenz erworben hat, zu fliegen, ohne dort zuerst Flugunterricht zu nehmen und eine lokale Lizenz zu erhalten. Das ist natürlich offensichtlich albern.
@jwentling Hast du eigentlich die Frage und meine Antwort gelesen? Es geht darum, ein N-REGISTRIERTES Flugzeug OHNE US-PILOTENLIZENZ in Europa zu fliegen. „ OHNE “. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass Sie entweder eine FAA-Lizenz (US-Lizenz) oder eine Lizenz benötigen, die von dem Land ausgestellt wurde, in dem Sie fliegen.
@jwenting; Die (korrekte, ich könnte hinzufügen) Begründung ist, dass Sie Ihre US-Lizenz nehmen und ein N-registriertes Flugzeug fliegen können, wo immer Sie wollen (wo Ihre Lizenz akzeptiert wird). Sie können jedoch keine chinesische oder russische Lizenz nehmen und ein N-registriertes Flugzeug irgendwo anders als in China oder Russland fliegen. Ich weiß nicht genau, ob Sie ein N-registriertes Flugzeug im gesamten EASA-Gebiet fliegen dürfen oder nicht mit einer EASA-Lizenz. Früher war es so wie hier beschrieben, aber es könnte sich geändert haben, seit die EASA ins Leben gerufen wurde. Ich weiß nicht, ob Sie überhaupt mehr als eine EASA-Lizenz haben können.
@PhilippeLeybaert Nur um nachzufassen, ich habe von der FAA gehört und sie haben bestätigt, dass Ihre Interpretation korrekt ist - 61.3 und das Abkommen von Chicago machen die EASA-Lizenz ungültig, sobald Sie das ausstellende Land verlassen (es sei denn, der Registrierungsstaat des Flugzeugs & der Staat, der die Lizenz ausstellt, ist derselbe). Das könnte bedeuten, viele Lizenzen in Europa zu sammeln, wenn Sie ein N-registriertes Flugzeug fliegen :-)
Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung mit mehreren nationalen Lizenzen ist problematisch, da EU1178/2011 FCL.015 c) besagt: „Eine Person darf zu keinem Zeitpunkt mehr als eine gemäß diesem Teil ausgestellte Lizenz pro Luftfahrzeugkategorie besitzen.“ effektiv den Besitz von EASA Teil-FCL-Lizenzen in mehreren Ländern ausschließen. Ähnlich heißt es in JAR-FCL 1.065 e): "Ein Bewerber darf nur eine JAR-FCL-Lizenz (Flugzeug) und nur ein medizinisches Zeugnis zu jedem Zeitpunkt besitzen."

In Bezug auf die EASA-Verordnungen 216/2008 und 1178/2011 (EU). Seit dem 8. April 2015 verlangen die EU-Gesetze auch von Piloten, die in Europa leben und ein im Ausland registriertes Flugzeug (z. B. ein N-registriertes Flugzeug) fliegen, dass sie auch über die EASA-Lizenz verfügen müssen. Es erfolgt eine Verschiebung dieser Regelung um ein Jahr, dh bis zum 8. April 2016, die die EU in den kommenden Wochen veröffentlichen will. Bis 2016 wird es ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und den USA geben, das eine einfache gegenseitige Anerkennung von Lizenzen, eigenständige Lizenzen, vorsieht. Dies wird es viel einfacher machen, eine eigenständige FAA-Lizenz zu erhalten.

Haben Sie irgendwelche Links zu den tatsächlichen Vorschriften, die Sie erwähnen?
Können Sie bitte erklären, wie es den Prozess der Erlangung einer FAA-Lizenz ändern würde, wenn Sie bereits eine gültige europäische PPL-Lizenz haben? Soweit ich weiß, wird es durch die neuen EASA-Vorschriften nicht einfacher, eine eigenständige FAA-Lizenz für europäische Piloten zu erhalten.