Kann ein US-Pilot mit Wohnsitz in der EU N-reg unter IFR mit einem US PPL fliegen?

Ich bin US-Bürger, lebe in den Niederlanden und habe eine FAA PPL(A) mit aktueller IR sowie eine EASA PPL(A) ohne IR. Ich versuche derzeit, meinen einfachsten Weg zur IR-Konvertierung herauszufinden, da ich nicht die erforderlichen 50 Stunden PIC-Zeit habe, um eine direkte Konvertierung durchzuführen. Ich weiß, dass ich die CBIR machen kann, aber ich frage mich, ob ich N-reg-Flugzeuge unter IFR fliegen darf, um die erforderlichen Stunden zu sammeln. Ich habe gehört, dass ich als EU-Bürger sowohl mit einer EASA PPL als auch mit einer FAA PPL in einer N-Reg fliegen muss, und daher gehe ich davon aus, dass die Antwort technisch gesehen nein ist. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Wie hast du eine FAA IR ohne 50 PIC bekommen? WEIT 61,65 (g)?
@StephenS Manchmal zählt die FAA PIC-Zeit nicht für EASA-Zwecke , vielleicht ist das hier passiert.
@StephenS Mit 50h PIC meine ich 50h Non-Dual-PIC unter einem IFR-Flugplan, so zählt die EASA.

Antworten (1)

Um es kurz zu machen, europäische Einwohner benötigen anscheinend eine EASA-Lizenz, um ein ausländisches Flugzeug zu betreiben, selbst wenn sie auch eine ausländische Lizenz aus dem Land besitzen, in dem das Flugzeug registriert ist.


Europäische Vorschriften sind wirklich schwer festzulegen, da die Umsetzung an die Mitgliedstaaten delegiert wird, aber es sieht so aus, als ob Sie als Einwohner eines EASA-Landes eine EASA-Lizenz benötigen, um ein dort stationiertes N-registriertes Flugzeug zu betreiben. Es gibt viele Online-Quellen, die das sagen, obwohl sie normalerweise nicht auf die tatsächlichen Vorschriften verweisen. Einige von ihnen erwähnen, dass Sie für den Erwerb der EASA-Lizenz eine 12-monatige Frist erhalten, in der Sie weiterhin mit Ihrer ausländischen Lizenz fliegen können.

Zum Beispiel:

AOPA-Blogartikel :

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit, eine paneuropäische Regulierungsbehörde, hatte einige Jahre zuvor eine Verordnung erlassen, nach der europäische Einwohner eine gleichwertige europäische Lizenz erwerben müssen, um ein N-registriertes Flugzeug in Europa zu fliegen. Diese Anforderung galt nicht für gebietsfremde Ausländer.

Website eines britischen Flugprüfers:

Wenn Ihr N-reg-Flugzeug als EASA-Flugzeug klassifiziert würde, wenn Sie es unter der G-Registrierung registriert hätten UND es jetzt im Vereinigten Königreich stationiert ist, benötigen Sie entweder eine EASA-Lizenz, um es zu fliegen, oder eine EASA-Validierung. Wenn Sie es außerhalb des Vereinigten Königreichs fliegen möchten, benötigen Sie auch Ihre FAA-Lizenzen.

Die zugrunde liegende EASA-Verordnung scheint die VERORDNUNG (EG) Nr. 216/2008 zu sein , die besagt, dass sie für ausländische Luftfahrzeuge gilt, wenn der Betreiber in Europa ansässig ist (Artikel 4, Absatz 1(c), Hervorhebung von mir):

die in einem Drittland registriert sind und von einem Betreiber verwendet werden, dessen Betrieb von einem Mitgliedstaat beaufsichtigt wird, oder die von einem in der Gemeinschaft niedergelassenen oder ansässigen Betreiber in die, innerhalb oder aus der Gemeinschaft verwendet werden

Absatz 2 besagt, dass die Vorschriften auch für das Personal gelten, es geht nicht nur um das Flugzeug selbst:

[...] Personal, das am Betrieb von Luftfahrzeugen gemäß Absatz 1 Buchstaben b, c oder d beteiligt ist, hat diese Verordnung einzuhalten

Der knifflige Teil ist, dass die EASA es jedem Mitgliedsstaat überlässt, die Vorschriften tatsächlich umzusetzen, und dass sie manchmal zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt werden (siehe Kommentare im AOPA-Artikel oben). Ich konnte die niederländischen Vorschriften nicht finden, aber die britischen Vorschriften bestätigen, dass nur Gebietsfremde von den europäischen Lizenzanforderungen ausgenommen sind. Air Navigation Order, Artikel 149 , Hervorhebung von mir:

Dieser Absatz gilt , wenn der Betreiber des Luftfahrzeugs weder in der Europäischen Union ansässig noch niedergelassen ist und die als Flugbesatzungsmitglied fungierende Person Inhaber einer entsprechenden Lizenz ist, die nach dem Recht des Landes, in dem das Luftfahrzeug registriert ist oder der Staat des Betreibers.

(Nebenbei gesagt, der ANO-Artikel ist in einer sehr verwirrenden, doppelt negativen Konstruktion geschrieben, stimmt aber mit anderen Quellen überein.)

Da die EASA in jeden Mitgliedsstaat delegiert, ist es am besten, sich an die niederländischen Zivilluftfahrtbehörden zu wenden, um eine endgültige Antwort zu erhalten, die auf Ihre Situation zutrifft. Wann und falls Sie herausfinden, was die Anforderungen sind, wäre es großartig, wenn Sie hierher zurückkommen und Ihre eigene Antwort auf diese Frage hinzufügen würden. Es gibt überraschend wenig definitive, quellenbezogene Informationen darüber und eine Antwort aus erster Hand wäre wirklich hilfreich.

Danke, und Sie haben im Grunde zusammengefasst, was ich zu wissen glaubte, aber nichts Definitives finden konnte. Ich war mir nicht sicher, ob es zum Beispiel eine Art Ausnahme für US-Bürger gibt, aber ich habe nichts gesehen. Ich habe festgestellt, dass die Leute hier widersprüchliche Vorstellungen von den FAA/EASA-Regeln haben, einschließlich der Umwandlung von Lizenzen, und sowohl die Regeln als auch die Durchsetzung scheinen im Fluss und inkonsistent zu sein.
@rs_atl Gern geschehen. Übrigens gibt es eine rechtliche Interpretation der FAA, die Sie vielleicht sehen möchten: Condell, 2009 . Darin steht, dass selbst wenn Sie eine niederländische Lizenz erhalten, diese nur in den Niederlanden gültig ist, soweit es die FAA betrifft. Wenn Sie beispielsweise ein N-reg-Flugzeug nach Frankreich fliegen, würde Frankreich dies mit Ihrer niederländischen Lizenz zulassen, die FAA jedoch nicht. Das bedeutet, dass Sie auch gemäß den FAA-Vorschriften legal und aktuell sein müssen.