Ist es erlaubt, einem Nichtjuden einen Schinken zu schenken? Dies kann online gekauft und direkt an sie gesendet werden.
Höchstwahrscheinlich nicht ratsam; tatsächlich von den Geschäftsbedingungen des Unternehmens abhängen, bei dem Sie bestellen. Danke an NJM für den Hinweis auf einen Aufsatz von Rabbi Moshe Dovid Lebovits von Kof-K koscher; unter Berufung auf Rabbi George Lintz, Journal of Halacha and Contemporary Society , Band 24.
Rambam, Ende von Kapitel 8 der Lebensmittelverbotsgesetze:
ח,טז לפיכך אין עושין סחורה לא בנבילות, ולא בטריפות, ולא בשקצים, ולא בר. [יז] הצייד שנזדמנו לו חיה או עוף דג טמאין וצדן, או שניצודו לו טמאין וטהורין-מותר למוכרן; אבל לא יכוון מלאכתו לטמאין.
Daher machen wir keine Geschäfte mit Tieren, die nicht koscher geschlachtet wurden, mit Tieren, die schwere Verletzungen erlitten haben, oder mit nicht koscheren Tierarten. Ein Fallensteller, der zufällig eine nicht-koschere Art von Tieren, Fischen oder Vögeln oder eine Mischung aus koscheren und nicht-koscheren Arten gefangen hat, darf die nicht-koscheren Arten verkaufen; aber er sollte sich nicht auf den Weg machen, seinen Lebensunterhalt mit den nicht-koscheren zu bestreiten.
Ein Schinken passt ganz klar in diese letzte Kategorie: a.) Es ist verboten, ihn zu essen, b.) Sie können gelegentlich einen verschenken oder verkaufen, wenn er irgendwie unbeabsichtigt in Ihren Besitz gelangt ist; c.) Sie sollten sich aber nicht entscheiden, ins Schinkengeschäft einzusteigen.
Also b.) oder c.) ? Shach YD 117:3 schreibt, dass es für mich, einen Schinken (oder ähnliches) zu kaufen und ihn mit der Absicht nach Hause zu nehmen, ihn einem Nichtjuden zu schenken, so ist, als würde ich ihn mit der Absicht nach Hause nehmen, ihn an Nichtjuden zu verkaufen; das würde daher als "Geschäfte damit machen" gelten und wäre daher verboten.
Wie wäre es also mit einer Bestellung zur Lieferung? Chasam Sofer YD104 wurde über einen Juden in Triest befragt, der zu einem Fischmarkt ging, einige Fässer mit konservierten nicht-koscheren Meeresfrüchten auswählte und sie auf einem Boot nach Ägypten zu einigen nichtjüdischen Partnern schicken ließ, um es der Firma in Rechnung zu stellen. Nach langem Überlegen kommt es schließlich darauf an, ob der Jude zu irgendeinem Zeitpunkt für die Ware verantwortlich war. Gab es einen Zeitpunkt, an dem, wenn ein Blitz in die Fässer einschlug und sie in Rauch aufgingen, der Jude Schaden erlitten hätte? Wenn ja, handelte er mit nicht-koscheren Meeresfrüchten.
Daher stellt sich die Frage: Wenn dieser Schinken während des Transports vom Geschäft zum Empfänger verschwinden würde, müsste ich dann bezahlen, um einen neuen zu erhalten? Wenn ja, beweist das, dass ich den Schinken gekauft habe, was verboten wäre. Wenn die Schinkenfirma stattdessen für einen anderen bezahlen würde, wäre dies zulässig, da dies zeigt, dass ich diesen Schinken nie wirklich besessen habe.
Rabbi Lebovitz erklärt ,
Lebensmittel, mit denen Geschäfte auf d'oraisa-Ebene verboten sind (wie Schinken in der Thora verboten ist), dürfen einem Nichtjuden nicht geschenkt werden. Der Grund dafür ist, dass Schenken wie ein Geschäft ist. Wenn man das Geschenk direkt an den Goy schickt (ohne das Geschenk tatsächlich zu erwerben), sagen einige, dass dies nicht als nicht-koscherer Kauf angesehen werden kann. (Journal of Halacha and Contemporary Society 24: Seite 96)
Monika Cellio
Schalom
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