Inspiriert von einer kürzlichen Chat-Diskussion zu dieser Frage .
Gilt das Verbot von וכל דם לא תאכלו – kein Blut zu essen – für nicht koschere Tiere? Der Rambam schreibt :
ודבר מפורש בתורה שאינו חייב אלא על דם בהמה חיה ועוף בלבד, בין טמאין בין טמאים בין
In der Thora steht ausdrücklich, dass das Verbot nur für Tier- und Vogelblut gilt, ob koscher oder nicht-koscher
Andererseits fährt er fort:
ודם חגבים ודגים טמאים, אסור--משום שהוא תמצית גופן, כחלב בהמה טמאה
Das Blut von Heuschrecken und Fischen, die nicht koscher sind, ist verboten – weil es Teil ihres Körpers ist, wie das Fett eines nicht koscheren Tieres
So wäre das Blut von nicht koscheren Tieren und Vögeln aufgrund des Artenverbots auch ohne das Blutverbot verboten. Ist ihr Blut tatsächlich ein von ihrem Artenverbot getrenntes Verbot?
Die Antwort für den Rambam ist wahrscheinlich* ja, aber mich würde auch die Bandbreite der Meinungen in anderen Rischonim interessieren.
* Weil ich schwierigere Lesarten anderer Rambams gesehen habe, die die Sprache weiter vorantreiben würden, als sonst in dieses spezielle zu lesen, aber es müsste einen ansonsten zwingenden Grund dafür geben.
Rambams Quelle scheint eine explizite Mischna in Kereitot 5:1 zu sein :
דַּם שְׁחִיטָה בִּבְהֵמָה, בְּחַיָּה וּבְעוֹפוֹת, בֵּין טְמֵאִים וּבֵין טְהוֹרִים ... חַיָּבִיָּבִ עָלָיו ... דַּםיֶן, דַּםים ... אֵיָּבִ חַיָּבִ עֲלֵיהֶן
Blut, das beim Schlachten eines Haus- oder Wildtiers oder von Vögeln gewonnen wird, ob unrein oder rein ... man haftet [ein Chatat , wenn man es isst] ... Blut von Fischen oder Blut von Heuschrecken ... man haftet nicht [ein Chatat wenn man es isst].
Wenn man also im Gegensatz zu Fischen und Heuschrecken das Blut eines nicht koscheren Tieres isst, verstößt man gegen das spezifische Verbot, Blut zu essen (unabhängig vom Kashrut- Status des Tieres), was bei vorsätzlichem Begehen zu Karit und einem Chatat führt unabsichtlich getan.
Doppelte AA
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