EU: Welche Rechte habe ich, wenn eine Fluggesellschaft streikt?

Um es kurz zu machen: Eine Fluggesellschaft streikte und mein Flug wurde 3 Tage im Voraus angekündigt und 2 Tage später verschoben, sodass ich 2 Tage länger bleiben musste, wo ich war. Ich weiß bereits, dass ich keinen Anspruch auf Entschädigung für die verlorenen Arbeitstage habe (ein Streik gilt nach EU-Recht als „unvorhersehbares Ereignis“), aber als ich zur Fluggesellschaft ging und um Erstattung der Hotel- und Verpflegungskosten bat, sagten sie "Auf keinen Fall". Habe ich nicht das Recht, dafür eine Erstattung zu erhalten?

Antworten (1)

Eine Fluggesellschaft hat eine Sorgfaltspflicht unabhängig davon, ob die Verspätung oder Annullierung durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Für Verpflegung und Unterkunft ist nach wie vor die Airline zuständig.

Aus Wikipedia :

Auch im Falle einer Flugannullierung aufgrund unvorhergesehener technischer Probleme sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagiere zu entschädigen.

Eine andere zufällige Website, die Streiks ausdrücklich erwähnt:

Während Sie keine finanzielle Entschädigung fordern können, wenn Ihr Flugzeug aufgrund von Streiks verspätet ist oder annulliert wird, hat die Fluggesellschaft gemäß EC261/2004 dennoch eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Passagieren. Artikel 9 der Verordnung legt näher fest, welche Betreuung und Unterstützung die Fluggesellschaft unentgeltlich leisten muss.

Wenn Sie sich im Streikchaos wiederfinden, haben Sie hier Ihre Ansprüche: Mein Flugzeug hat aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen mehr als zwei Stunden Verspätung

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Hotelunterbringung, wenn ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehr erforderlich wird
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
  • Zwei Telefonanrufe, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mail