Europäische Vorschriften und Anschlussstrecke eines mit einem Einzelticket gebuchten Auslandsfluges

Gelten europäische Ausgleichsregelungen, wenn ein Flugticket für eine Anschlussstrecke (das außerhalb der EU beginnt) (im Besitz eines Nicht-EU-Unternehmens) online in der Europäischen Union gekauft wurde?

Beispielflug über Anschlussstrecke ab Dubai, Doha, Istanbul etc.

Wenn ja, müssen sie die gesamten EU-Vorschriften einhalten?

(Im obigen Fall beginnt oder endet der Flug innerhalb der EU)

Sollen wir davon ausgehen, dass eine Nicht-EU-Fluggesellschaft das Flugzeug bereitstellt?
@origimbo korrigiert!

Antworten (1)

Der Europäische Gerichtshof hat Anfang dieses Jahres in Wegener gegen Royal Air Maroc, ECLI:EU:C:2018:361, entschieden , dass die EU-Fluggastrechte nach einem Zwischenstopp außerhalb der EU/des EWR weiterhin gelten, wenn die gesamte Reise zusammen gebucht wurde.

Dies umfasst Reisen, die in der EU/EWR beginnen .

Bei Reisen in Richtung EU/EWR gelten die EU-Fluggastrechte nur, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU/EWR hat, was bei Flügen mit Zwischenlandung außerhalb des Gebiets selten der Fall sein wird. Dies ist unabhängig davon, wo das Ticket gekauft wurde .

„wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU/im EWR hat“: Ist das die ausführende Fluggesellschaft? Die Ticketing-Airline? Entweder? Etwas anderes? (Denken Sie zum Beispiel an einen Flug über die Türkei nach Deutschland mit Turkish, aber mit einem Lufthansa-Ticket, oder mit Lufthansa, aber mit einem Turkish-Ticket.)
@phoog: Der Betrieb, IIRC. Ich weiß nicht, was passiert, wenn ein Passagier aufgrund einer Verspätung auf einem Hinflug, der von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, einen Rückflug verpasst, der von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Vielleicht würde eine ähnliche Logik wie im Fall Wegener gelten, aber ich habe keine Ahnung, ob ein Gericht zu dieser Frage entschieden hat.