Gibt es in der katholischen Kirche ein spezifisches kanonisches Recht zur freiwilligen Exkommunikation?

Gibt es so etwas wie einen freiwilligen Ausschluss aus der katholischen Kirche? Vielleicht ein latae sententiae oder ferendae sententiae ? Wenn ja, wie könnte es gemacht werden? Gibt es ein formelles Verfahren?

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Meinen Sie mit „freiwilliger Exkommunikation“ „sich selbst von der Kirche exkommunizieren“ (dh abtrünnig werden)?

Antworten (2)

Eine freiwillige Exkommunikation im engeren Sinne gibt es nicht. Es gibt eine gute Antwort von AthanasiusOfAlex , die den Zweck der Exkommunikation erklärt; Ich werde diese Antwort auf die Methode beschränken, wie in der Frage gestellt. Die andere Antwort ist jedoch wertvoll, um zu zeigen, dass „freiwillige Exkommunikation“ absurd ist.

Exkommunikation ist entweder latae sententiae (auferlegt durch die rechtswidrige Handlung selbst) oder ferendae sententiae (auferlegt durch Autorität).

Keine dieser Methoden der Exkommunikation ist freiwillig. Eine Handlung, die zu einer Exkommunikation von latae sententiae führt, kann freiwillig sein, die Exkommunikation jedoch nicht.

Wenn Sie tatsächlich nach einer formellen Sezession von der Kirche fragen, dann ja, jeder Akt der formellen Sezession führt zu einer Exkommunikation von latae sententiae : Kanon 1364 erwähnt ausdrücklich Apostasie, Häresie und Schisma.

Canon 1365 schreibt eine „gerechte Strafe“ für die verbotene Teilnahme an religiösen Riten vor. Canon 1369 schreibt eine „gerechte Strafe“ für öffentliche Blasphemie, Verletzung der öffentlichen Moral oder Aufstachelung zu Hass oder Verachtung der Religion oder der Kirche vor. Eine „gerechte Strafe“ könnte die Exkommunikation beinhalten, aber es wird ferendae sententiae sein.

Alle diese Handlungen werden freiwillig sein, aber die daraus resultierende Exkommunikation ist es nicht.

Das erste, was mir in den Sinn kam, war, ob ein Ordinarius sich selbst exkommunizieren könnte. Aber ich glaube nicht, dass das möglich ist. Andererseits bin ich mir nicht sicher, was es im kanonischen Recht verbietet.
ob ein Ordinarius sich selbst exkommunizieren könnte Da sein direkter Vorgesetzter der Papst ist, könnte der Papst Grund haben, eine Entscheidung anzubieten, wenn jemand dies versucht.
Selbst ein gewöhnlicher Mensch brauchte einen gerechten Grund. Selbstexkommunikation ist absurd.
Auch die Exkommunikation entzieht einer Person nicht das Kirchenamt. Vielleicht ist es so, wie sich ein SE-Mod eine Suspendierung geben kann .

Der heilige Thomas von Aquin behandelt die Frage „ Ob ein Mann sich selbst, seinesgleichen oder seines Vorgesetzten exkommunizieren kann? “ in seiner Summa Theologica suppl. q. 22 ein. 4 C.:

Da ein Mann durch die Gerichtsbarkeit über diejenigen gestellt wird, über die er Gerichtsbarkeit hat, folgt daraus, dass niemand über sich selbst, seinen Vorgesetzten oder seinesgleichen Gerichtsbarkeit hat, und dass folglich niemand sich selbst exkommunizieren kann , oder sein Vorgesetzter oder seinesgleichen.