Gemäß der jüngsten Richtlinie der Transportation Security Administration (TSA) dürfen elektronische Geräte, die größer als ein Handy/Smartphone sind, mit Ausnahme von medizinischen Geräten aus einigen Ländern nicht in der Kabine von Flugzeugen in die Vereinigten Staaten befördert werden. Viele Fluggesellschaften setzen diese Anweisung um und fordern alle Passagiere auf, die in die Vereinigten Staaten reisen, alle elektronischen Geräte, die größer als ein Smartphone sind, in ihr aufgegebenes Gepäck zu packen.
Die ICAO, IATA und FAA haben bereits das Mitführen von Ersatz-Lithium-Ionen- und/oder Lithium-Metall-Batterien im Frachtraumbereich von Flugzeugen verboten.
Ist der Transport von Ersatz-Lithium-Ionen- und/oder Lithium-Metall-Batterien in der Passagierkabine des Flugzeugs jetzt verboten? Wird es als Regelverstoß angesehen, Ersatzbatterien auf diese Weise mitzuführen?
Wo können die Ersatz-Lithium-Ionen- und/oder Lithium-Metall-Batterien während der Verbotszeit gelagert und wie transportiert werden?
Kurze Antwort: Ja.
Etwas längere Antwort: Die IATA hat die Vorschriften im Rahmen der 58. Ausgabe der Dangerous Goods Guidelines mit Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert. Für Passagierflugzeuge sind Lithium-Batterien nur erlaubt, wenn sie in Ausrüstungen eingebaut sind. Eigenständige Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien sind in Passagierflugzeugen nicht mehr erlaubt.
Wenn Sie Lithiumbatterien per Luftfracht versenden möchten: Der Lufttransport von Lithiumbatterien ist nur zulässig, wenn sie zu 30 % oder weniger ihrer Nennkapazität geladen sind. Außerdem muss die Zelle dem Handbuch der Vereinten Nationen (UN) für Tests und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 (siehe Seite 394ff in diesem Dokument ) entsprechen, und es muss eine ordnungsgemäße Verpackung und Dokumentation sichergestellt werden.
Die Regeln in den USA und anderswo unterscheiden sich geringfügig. Aus diesem Energizer-Dokument zur US-Luftfracht:
Batterien müssen von einem Typ sein, der nachweislich die Anforderungen jedes Tests im UN Manual of Tests and Criteria erfüllt.
Batterien müssen in einer stabilen Außenverpackung verpackt und kurzschlusssicher verpackt und so getrennt sein, dass elektrisch aktive Pole nicht miteinander in Kontakt kommen können.
Das Bruttogewicht des versandfähigen Containers darf 30 kg nicht überschreiten.
Für Lithiumionenzellen beträgt der äquivalente Lithiumgehalt nicht mehr als 1,5 g; oder Lithium-Ionen-Batterie, der aggregierte äquivalente Lithiumgehalt nicht mehr als 8 g beträgt.
Der versandfähige Container muss in der Lage sein, einen 1,2-m-Durchgang zu passieren. Falltest in beliebiger Ausrichtung ohne Verschütten des Verpackungsinhalts, Beschädigung der Batterien im Inneren oder Verschiebung des Inhalts, die zu einem Kurzschluss führen könnte.
Der Versandbehälter muss gekennzeichnet sein, um anzuzeigen, dass Lithiumbatterien vorhanden sind und dass besondere Verfahren befolgt werden sollten, wenn die Verpackung beschädigt ist.
Golf Charlie
Jan Hudec