Gibt es Regeln für die Position, die ein Abgeordneter zu einem Thema einnehmen sollte?

Soweit ich weiß, ist Großbritannien eine repräsentative Demokratie. Ich denke, das bedeutet, dass kleine, am selben Ort ansässige Bevölkerungsgruppen Vertreter in ein zentrales Parlament entsenden, um in ihrem Namen in der Legislative zu handeln.

Sollte dieser Abgeordnete also immer die Mehrheitsmeinung (falls bekannt) zu Themen einnehmen, über die in der Legislative abgestimmt wird, möglicherweise mit Ausnahme derjenigen, die an die kollektive Verantwortung im Kabinett gebunden sind? Gibt es diesbezüglich Regeln?

Ich würde davon ausgehen, dass es ihnen freisteht, jede Ansicht zu vertreten, die sie für richtig halten, und später können die Wähler ihre Stimmen verwenden, wenn sie nicht einverstanden sind.

Antworten (1)

Nein. Abgeordnete werden als Repräsentanten gewählt, nicht als Delegierte. Das heißt, ihre Aufgabe ist es, die Interessen ihrer Wähler zu vertreten: Sie sind nicht als Stellvertreter für die Meinungen ihrer Wähler da.

Es ist nicht unbekannt, dass die Interessen der Mitgliedsgruppen im Widerspruch zu deren Meinung darüber stehen, was getan werden sollte: schließlich ist praktisch keiner von ihnen Spezialist für die betreffenden Ursachen und Wirkungen, noch hat er Zugang zu Expertenratschlägen dazu Ursachen und Wirkungen.

Das Vereinigte Königreich ist fast ausschließlich eine repräsentative Demokratie und keine direkte oder partizipative Demokratie. Seine Referenden sind selten und dysfunktional.

Es gibt parlamentarische Gepflogenheiten, die es der Regierung erleichtern, die Politik umzusetzen, die in ihrem Wahlprogramm stand. Aber das Manifest bindet die Abgeordneten nicht.

Jede Partei kann Hinweise dazu geben, wie sie von ihren Abgeordneten erwartet, dass sie über eine bestimmte Frage abstimmen; Es kann unterschiedliche Strafmaße geben, wenn diese Anleitung ignoriert wird, aber das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass die Partei den Abgeordneten verleugnet: Sie kann den Abgeordneten nicht daran hindern, im Parlament entsprechend der Wahl des Abgeordneten abzustimmen.