Da Videokameras allgegenwärtig sind und GoPro-Kameras so ziemlich überall montiert werden können, machen viele GA-Piloten jetzt gerne Videos von ihren eigenen Flügen. Beim Germanwings-Absturz wurde das Handyvideo eines Passagiers als Beweismittel verwendet. Gab es bisher Situationen, in denen ein GA-Absturz den Ermittlern Rätsel aufgegeben hat, bis sie das Video von der Kamera des Piloten gesehen haben, das die Ursache klar zeigt? Dürfen sie das überhaupt (überall, aber insbesondere NTSB) oder gibt es Datenschutzbestimmungen, die sie daran hindern?
Absolut: Hier ist eines von vielen Beispielen , und Sie können die NTSB-Datenbank nach „GoPro“ durchsuchen und noch viel mehr finden.
Das NTSB wird für seine Ermittlungen alles verwenden, was ihm zur Verfügung steht, obwohl die Veröffentlichung bestimmter Materialien gesetzlich verboten ist (z. B. werden CVR-Inhalte nicht veröffentlicht, sondern nur Transkripte).
Ich glaube, das NTSB befolgt ein ähnliches Protokoll für Onboard-Videos: Eine Zusammenfassung wird auf Anfrage veröffentlicht (einschließlich einer Abschrift der Gespräche), aber das eigentliche Video wird von der Agentur vertraulich behandelt – da bin ich mir jedoch nicht sicher, und das NTSB Die Pressestelle könnte eine detailliertere Antwort auf ihre Regeln bezüglich Cockpit-Video / Audio bei GA-Abstürzen geben.
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Blinken alle V-Sterne? ;)
Benutzer14897
TomMcW
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