In vielen Ehen in der heutigen Zeit unterschreibt ein Paar einen Ehevertrag, der festlegt, was passieren soll, wenn sie (chas v'shalom) geschieden werden. Üblicherweise wird in einem Ehevertrag vereinbart, was in einem solchen Fall mit den Kindern geschehen soll.
Wenn es keinen Ehevertrag gibt und eine Scheidung vor einem weltlichen Gericht verhandelt wird, verwendet der Richter eine Methode, um zu bestimmen, wer das Sorgerecht für die Kinder erhalten soll (ich weiß nicht, was diese Methode ist. Ich denke nicht, dass es wichtig ist für diese Frage). Gibt es eine Methode, die ein Beit Din in einer ähnlichen Situation anwenden würde, um zu bestimmen, wie das Sorgerecht für Kinder bei einer jüdischen Scheidung zugeteilt werden sollte?
Wohl des Kindes. Faustregel (alle anderen gleich) bei der Definition lautet: Alter von sechs Jahren und jünger, mit Mama. Sieben und älter: Jungen mit Papa, Mädchen mit Mama.
Aber es gibt Fälle, in denen das Wohl des Kindes alles mit der Mutter bedeutet; alles mit Papa; oder sogar weder Eltern- noch Pflegeeltern.
(Wie von Rabbi Hershel Schachter auf yutorah.org gehört)
msh210
Schalom
Schalom
msh210
LN6595