Hausratversicherung – kein Selbstbehalt – Muss ich die Reparatur machen?

Nachdem ein großer Hagelsturm unsere Aluminiumdachrinnen verbeult hatte, reichten wir bei unserer Hausbesitzer-Versicherung einen Schaden ein. Unser Selbstbehalt beträgt 2000 $, und die Versicherungsgesellschaft hat den Schaden auf 1900 $ geschätzt. Infolgedessen haben wir natürlich kein Geld für die eingereichte Forderung erhalten.

Auch wenn wir kein Geld von der Versicherung erhalten haben, sollen wir die Dachrinnen trotzdem reparieren?

Mein Bauch sagt mir, dass die Antwort ja ist, aber es scheint nur komisch zu sein ...

Ich rate davon ab, Ansprüche wegen Kleinreparaturen geltend zu machen. Wenn die Reparatur für 2100 war, würden die 100 vom Versicherer keine möglichen Prämienerhöhungen oder Streichungen durch das Unternehmen ausgleichen.
Um das zu ergänzen, was @PeteB. sagte, dies wird jetzt jedes Mal angezeigt, wenn Sie irgendeine Art von Versicherung abschließen möchten. Storytime, wir hatten ein paar Meter Überschwemmung im Keller, rief einen Agenten an, der sagte, dass „eine Standard-Hausbesitzerversicherung nicht abdeckt, sobald Wasser auf den Boden trifft“. Gesamtgesprächsdauer von weniger als fünf Minuten, keine Einzelheiten besprochen, kein Anspruch geltend gemacht, kein Papierkram usw. Als wir ein neues Haus in einem anderen Bundesstaat kauften, ergab der Versicherungsscan einen Anspruch auf Hochwasserschäden, den wir dann erklären mussten.

Antworten (1)

Sie müssen die Reparaturen nicht durchführen, wenn sie nur kosmetischer Natur sind. Der Versicherungsgesellschaft ist es egal, ob Ihr Haus gut aussieht oder nicht.

Wenn die Reparaturen andererseits baulich notwendig sind, um Wasserschäden am Haus zu vermeiden, kann die Nichtdurchführung dazu führen, dass das Unternehmen Ihren Tarif erhöht oder die Police aufgrund des erhöhten Risikos nicht verlängert. Sie können versuchen, Ihren Agenten zu fragen, ob Sie jetzt eine Entscheidung darüber erhalten können, bevor Sie entscheiden, ob Sie das Geld ausgeben.

Und wenn Sie es nicht tun, wird dieser Schaden in diesem Jahr natürlich nicht auf Ihren Selbstbehalt für zukünftige Schäden angerechnet.

Erweiterung des 3. Absatzes. Sie haben den Schaden gemeldet. Wenn Sie in Zukunft einen weiteren Vorfall melden, der denselben Bereich des Hauses betrifft, möchten sie möglicherweise einen Beweis für die Reparatur, oder sie stellen fest, dass der neue Schaden tatsächlich der alte Schaden ist, und decken ihn nicht ab.