Nachdem ein großer Hagelsturm unsere Aluminiumdachrinnen verbeult hatte, reichten wir bei unserer Hausbesitzer-Versicherung einen Schaden ein. Unser Selbstbehalt beträgt 2000 $, und die Versicherungsgesellschaft hat den Schaden auf 1900 $ geschätzt. Infolgedessen haben wir natürlich kein Geld für die eingereichte Forderung erhalten.
Auch wenn wir kein Geld von der Versicherung erhalten haben, sollen wir die Dachrinnen trotzdem reparieren?
Mein Bauch sagt mir, dass die Antwort ja ist, aber es scheint nur komisch zu sein ...
Sie müssen die Reparaturen nicht durchführen, wenn sie nur kosmetischer Natur sind. Der Versicherungsgesellschaft ist es egal, ob Ihr Haus gut aussieht oder nicht.
Wenn die Reparaturen andererseits baulich notwendig sind, um Wasserschäden am Haus zu vermeiden, kann die Nichtdurchführung dazu führen, dass das Unternehmen Ihren Tarif erhöht oder die Police aufgrund des erhöhten Risikos nicht verlängert. Sie können versuchen, Ihren Agenten zu fragen, ob Sie jetzt eine Entscheidung darüber erhalten können, bevor Sie entscheiden, ob Sie das Geld ausgeben.
Und wenn Sie es nicht tun, wird dieser Schaden in diesem Jahr natürlich nicht auf Ihren Selbstbehalt für zukünftige Schäden angerechnet.
Peter B.
Ed Griebel