Ich habe bereits meine Steuern für das Jahr 2013 gemacht und meine Steuererklärung erhalten. Kann ich noch zu meiner Roth IRA für das Jahr 2013 beitragen?

Also ich habe dieses Jahr schon meine Steuern gemacht und meine Steuererklärung erhalten. Ich bin gespannt, ob ich auch danach noch zu meinem Roth IRA für das Jahr 2013 beitragen kann, da ich weiß, dass Sie bis zum 15. April einen Beitrag leisten können.

Ist dies jedoch machbar, da ich meine Steuern bereits eingereicht habe? Was sind die Auswirkungen, wenn es welche gibt? Ist der Steueränderungsprozess für ein solches Szenario langwierig?

Antworten (1)

Ja, Sie können immer noch einen Roth IRA-Beitrag 2013 vor Ablauf der Steuererklärungsfrist leisten. Achten Sie jedoch darauf, die Einkommensbeschränkungen für die Zahlung von Roth IRA-Beiträgen zu überprüfen. Gutverdiener (für unterschiedliche Anmeldestatus unterschiedlich definiert) dürfen keine Roth IRA-Beiträge leisten. Wenn Sie mit einer Rückerstattung Ihrer Steuererklärung für 2013 rechnen, können Sie diese sogar frühzeitig einreichen und die Rückerstattung für Ihren Roth-IRA-Beitrag 2013 verwenden. Beachten Sie, dass Roth IRA-Beiträge nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden und es daher nicht erforderlich ist, eine geänderte Erklärung einzureichen, nachdem Sie den Roth-Beitrag geleistet haben (siehe diese Frage, darauf hingewiesen von @JoeTaxpayer, für Details darüber, woher der IRS weiß, dass Sie einen Roth IRA-Beitrag geleistet haben). Wenn die Rückerstattung nicht rechtzeitig erfolgt und Sie sich entscheiden, doch keinen Roth IRA-Beitrag für 2013 zu leisten (oder sich für einen reduzierten Beitrag entscheiden), müssen Sie keinen Papierkram erledigen.

Sie können traditionelle IRA-Beiträge auch nach Einreichung Ihrer Steuererklärung, aber vor Ablauf der Frist leisten und die Steuerrückerstattung aus der Steuererklärung von 2013 für die IRA-Beiträge von 2013 verwenden. Wenn die Steuerrückerstattung jedoch nicht rechtzeitig eingeht und Sie sich dafür entscheiden, Ihren traditionellen IRA-Beitrag 2013 zu reduzieren (oder gar nicht zu leisten), dann ist eine geänderte Erklärung erforderlich (und Sie schulden Steuern oder erhalten eine reduzierte Rückerstattung), weil Sie haben bereits erklärt, dass Sie einen traditionellen IRA-Beitrag leisten werden (und diesen Betrag abgezogen), als Sie Ihre Einkommensteuererklärung vorzeitig eingereicht und berechnet haben, dass Sie zu viel gezahlt haben und eine Rückerstattung erhalten.