Ist der Monarch der Commonwealth Realms ein Bürger von einem oder allen von ihnen?

Ist Königin Elizabeth II. eine Staatsbürgerin des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens usw.?

Wenn nicht, was ist mit dem Rest der königlichen Familie?

Antworten (2)

Update für König Karl III . – der König wurde im November 1948 geboren, kurz vor dem Inkrafttreten des unten erwähnten British Nationality Act 1948. Er wurde auf dem Anwesen von Sandringham geboren und war aufgrund der gleichen Logik wie bei Königin Elizabeth II. von Geburt an ein britischer Staatsbürger. Daher wurde der König vom 1. Januar 1949 bis zum Inkrafttreten des British Nationality Act 1981 Staatsbürger des Vereinigten Königreichs und der Kolonien, zu welchem ​​Zeitpunkt er britischer Staatsbürger wurde.

Die ursprüngliche Antwort folgt.


Die bisher akzeptierte Antwort ist zumindest im Hinblick auf die britische Staatsbürgerschaft der Queen falsch. Obwohl der amtierende Monarch wohl kein britischer Staatsbürger ist, ist die derzeitige Königin dem Gesetz nach britische Staatsbürgerin. Dies sind unterschiedliche Rechtsbegriffe, unabhängig davon, was der OED sagt. Der Begriff „British Subject“ wird derzeit sehr selten verwendet und war bis 1983 meist ein inoffizieller Begriff. Auch nach 1983 wird es nur in ziemlichen Nischenfällen angewendet .

Der Begriff britischer Staatsbürger wird jedoch viel häufiger verwendet. Section 11(1) des British Nationality Act 1981 , der den Begriff definiert, besagt:

11 Bürger des Vereinigten Königreichs und der Kolonien, die bei Beginn britische Staatsbürger werden sollen.

(1) Vorbehaltlich des Absatzes (2) eine Person, die unmittelbar vor Beginn –

  • (a) war ein Bürger des Vereinigten Königreichs und der Kolonien; und
  • (b) das Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich gemäß dem Einwanderungsgesetz von 1971 in der damals geltenden Fassung hatte, wird mit Beginn britischer Staatsbürger.

(Absatz 2 ist hier nicht relevant)

Wir müssen also weiter zurückgehen, um zu überprüfen, ob die Königin am 1. Januar 1983 eine Staatsbürgerin des Vereinigten Königreichs und der Kolonien war. Dieser Begriff wurde durch das British Nationality Act 1948 eingeführt .

Teil II Abschnitt 4 dieses Gesetzes besagt:

4 Staatsbürgerschaft durch Geburt

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts ist jede Person, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Vereinigten Königreich und den Kolonien geboren wurde, von Geburt an ein Bürger des Vereinigten Königreichs und der Kolonien:

Mit der Maßgabe, dass eine Person gemäß diesem Abschnitt kein solcher Bürger sein soll, wenn zum Zeitpunkt ihrer Geburt –

  • (a) sein Vater besitzt eine solche Immunität von Klagen und Gerichtsverfahren, wie sie einem bei Seiner Majestät akkreditierten Gesandten einer ausländischen souveränen Macht gewährt wird, und ist kein Bürger des Vereinigten Königreichs und der Kolonien; oder
  • (b) sein Vater ein feindlicher Ausländer ist und die Geburt an einem Ort erfolgt, der damals vom Feind besetzt war.

Keine dieser Ausnahmen gilt für die Königin, und so gilt gemäß Abschnitt 12 des Gesetzes:

12 britische Untertanen werden vor Inkrafttreten des Gesetzes Bürger des Vereinigten Königreichs und der Kolonien

(1) Eine Person, die unmittelbar vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes britischer Staatsbürger war, wird an diesem Datum Staatsbürger des Vereinigten Königreichs und der Kolonien, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen besitzt, d. h.

  • (a) dass er in den Gebieten geboren wurde, die zu Beginn dieses Gesetzes im Vereinigten Königreich und in den Kolonien umfasst waren, und ein solcher Staatsbürger gewesen wäre, wenn Abschnitt 4 dieses Gesetzes zum Zeitpunkt seiner Geburt in Kraft gewesen wäre;
  • (b) dass er eine im Vereinigten Königreich und in den Kolonien eingebürgerte Person ist;
  • (c) dass er aufgrund der Annexion von Territorien, die zu Beginn dieses Gesetzes in das Vereinigte Königreich und seine Kolonien eingeschlossen waren, ein britischer Untertan wurde.

Die Königin wurde in London geboren, und da wir festgestellt haben, dass Abschnitt 4 auf sie Anwendung gefunden hätte, wenn sie nach Inkrafttreten des Gesetzes geboren worden wäre, wurde sie dank Abschnitt 12 am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes Staatsbürgerin des Vereinigten Königreichs und der Kolonien . Beachten Sie, dass dies nur gilt, wenn sie zu diesem Zeitpunkt britische Staatsangehörige war, was jetzt natürlich ein Zankapfel ist. Da sie jedoch erst 1952 den Thron bestieg, war sie zu diesem Zeitpunkt definitiv eine britische Staatsbürgerin; ein Thema ihres Vaters, George VI. Zu diesem Zeitpunkt galt der Begriff britisches Subjekt für jeden im britischen Empire und Commonwealth.

Da sie 1948 britische Staatsangehörige war, bedeutet dies zusammenfassend, dass sie 1983 Staatsbürgerin des Vereinigten Königreichs und der Kolonien war, was bedeutet, dass sie heute britische Staatsbürgerin ist. Ob sie ein britisches Subjekt ist, ist ziemlich irrelevant, da ihr Status als britische Staatsbürgerin ihr alle Rechte und mehr verleiht und der juristische Begriff heutzutage kaum noch verwendet wird. Obwohl es etwas seltsam erscheinen mag, dass die Königin Bürgerin eines Landes sein kann, das sie regiert, gibt es kein Gesetz oder keine Ausnahmeregelung, die die Monarchin von einem der oben genannten Gesetze ausschließt, noch irgendeine andere Gesetzgebung, die ihren Staatsbürgerschaftsstatus ändert. Das liegt wahrscheinlich daran, dass es im Großen und Ganzen eigentlich egal ist – die Königin wird kaum abgeschoben oder konsularische Hilfe verweigert, und sie braucht keinen Pass.

Hervorragende Recherche, die sich tatsächlich mit dem rechtlichen Status befasst, anstatt mit populären Grübeleien. Das einzige, was ich sehen konnte, das ein Problem für die Königin sein könnte, ist, dass sie möglicherweise keine "Person" nach den Gesetzen ist, wenn sie Monarch wird. Aber meines Wissens ist sie immer noch eine Person und die Kronenimmunität schließt nur Gesetze aus, die Dinge einschränken, nicht solche, die Rechte verleihen (z. B. Staatsbürgerschaft).
„da wir festgestellt haben, dass Abschnitt 4 auf sie zutrifft“: trifft nicht zu. Sie gilt nur für Personen, die nach Beginn der Tat geboren sind. Sie wurde vor Beginn der Tat geboren. Auch die Vorstellung, dass "British Subject" vor 1983 ein inoffizieller Begriff war, ist ein großer Irrtum.
@phoog Ja - Abschnitt 4 hätte sich auf die Königin bezogen, wenn sie nach dem Beginn geboren worden wäre. Da sie zuvor geboren wurde, wurde sie durch Abschnitt 12 Staatsbürgerin des Vereinigten Königreichs und der Kolonien. Ich werde es bearbeiten, um das klarer zu machen.

Nein, ist sie nicht.

Ein Bürger ist:

Ein rechtlich anerkanntes Subjekt oder Staatsangehöriger eines Staates oder Commonwealth, entweder gebürtig oder eingebürgert:

Eine Königin oder ein anderer Monarch hingegen ist souverän :

Ein oberster Herrscher, insbesondere ein Monarch

Es wäre seltsam, die Königin als Herrscherin und Untertanin zu bezeichnen. Was die königliche Familie betrifft, so sind sie Untertanen der Königin, behalten aber die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes, sofern sie nicht eingebürgert sind

Es war nicht ungewöhnlich, Ehemänner (und manchmal auch Ehefrauen) von Mitgliedern der britischen Königsfamilie einzubürgern. [...] 49 & 48 Vict c.1 (1885): privater Akt zur Einbürgerung von Prinz Heinrich von Battenberg, zukünftiger Ehemann von Prinzessin Beatrice, Tochter von Königin Victoria.

Da steht eine Untertanin oder eine Staatsangehörige, ich stimme zu, dass sie eindeutig keine Untertanin ist, aber angesichts dieser Definition könnte sie immer noch eine Bürgerin sein.
@smithkm Berücksichtigen Sie in Bezug auf die Staatsbürgerschaft auch Folgendes : "Da ein britischer Pass im Namen Ihrer Majestät ausgestellt wird, ist es unnötig, dass die Königin einen besitzt."
@Drux Ich frage mich, ob sie einen Pass oder ein anderes Dokument hat?
@Anixx tut sie nicht: en.wikipedia.org/wiki/British_passport#Monarch Ich frage mich, ob sie ein Visum für Reisen in die Türkei, China oder Indien benötigen würde