Ich habe diesen Hadith gesehen, der von Mufti Ebrahim Desai in einer Fatwa 6408 von AskImam.com zitiert wurde :
Darüber hinaus sagte Rasulullah (Sallallahu Álayhi Wasallam): 'Alkohol selbst ist verboten und Rausch in jedem anderen Getränk.' (Hidaaya Bd. 4 S. 497).
Frage : Ist dieser Hadith authentisch?
Wahrscheinlich ist es so, da es in dieser Fatwa zitiert wurde. Es war auch in zwei anderen AskImam.com-Fatawa desselben Autors ( 10687 und 6 ), aber die Zitate sind identisch.
Mein Google-fu hat hier nicht geholfen. Ich weiß nicht, was „Hidaaya“ ist, aber wenn es http://www.alhidaaya.com/sw/ ist, dann ist es nicht auf Englisch. Google sagt, es ist Suaheli .
Es ist auch auf IslamQA.org erhältlich (und die anderen beiden erwähnten sind hier und hier ). Dies ist der Text der Fatwa:
Kategorie: Essen
Fatwa#: 6408
Gefragtes Land: Kanada
Antwortdatum: 13. August 2002
Titel : Sind Cola und Erfrischungsgetränke haram oder mushkook (zweifelhaft)? Bitte antworte!
Frage
Ich habe kürzlich eine Kopie des 25-seitigen Mujlisul Ulama-Dokuments in englischer Sprache bezüglich ihrer Fatwa gegen den Konsum von Cola und kohlensäurehaltigen Getränken erhalten, da der Sirup mit alkoholischen Lösungsmitteln extrahiert wird. Ich habe auf Ihrer Website andere Fatwas gelesen, bin aber immer noch verwirrt? Ist es Mushkook, Halaal, Haram? Bist du ein Teil dieser Mujlesul Ulama? Haben sie einen E-Mail-Kontakt? Bei Bedarf kann ich Ihnen die Unterlagen auch per E-Mail zukommen lassen.
Antworten
Wenn der Alkohol aus Trauben oder Datteln gewonnen wird, ist dies grundsätzlich nicht zulässig. Rasulullah (Sallallahu Álayhi Wasallam) sagte: 'Khamr (Wein) stammt von diesen zwei Bäumen, Datteln und Trauben.' (Mishkât S. 317).
Darüber hinaus sagte Rasulullah (Sallallahu Álayhi Wasallam): 'Alkohol selbst ist verboten und Rausch in jedem anderen Getränk.' (Hidaaya Bd. 4 S. 497).
Angesichts des oben erwähnten Hadith ist es zulässig, da der Alkohol in Cola aus Ethanol stammt, das aus Zuckerrohrmelasse fermentiert wird und nicht berauscht. Wenn man jedoch Zweifel hat, kann man Vorsicht walten lassen und sich enthalten.
und Allah Ta'ala weiß es am besten
Mufti Ebrahim Desai
Der Hadith selbst wird überall im Internet kopiert/eingefügt: zB diese Foren IslamicTeachings.org ; SearchQuran.com ; MuftiSays.com ; PakLinks.com ; IslamicBoard.com ; Islam.SE , aber sie sind alle fast identisch.
(Ich frage, weil sich für meine Antwort auf diese Frage Haraam oder Halal ergab? - Cola und Pepsi enthalten 0,001 % Alkohol )
Der authentischste Hadith, der Teile Ihres Zitats enthält, ist der von sahih Muslim, der in „al-Hidayah fi takhriji ahadith al-Bidyah الهداية في تخريج أحاديث البداية“ von dem Hafidh Muhammad ibn as-Siddiq al-Ghomari , er als a kommentierte oder versuchte, den Ahadith aus "bidayat al-Mujtahid wa nihayat al-Muqtasid بداية المجتهد ونهاية المقتصد" (auch bekannt als The Distinguished Jurist's Primer) von ibn Rushd (dem Enkel, auch bekannt als Averroes) zu authentifizieren, der ein nettes Buch ist vergleichender fiqh.
Aber es gibt Erzählungen von ibn 'Abbas in Sunan an-Nasa'i, die Ihr Zitat bis zu einem gewissen Grad zu decken scheinen:
"Khamr an und für sich war in kleinen oder großen Mengen verboten, ebenso wie jede Art von berauschendem Getränk."
siehe zum Beispiel im Buch der Getränke (51) "Kapitel 48: Berichte, die von denen verwendet werden, die das Trinken von Rauschmitteln erlauben" den Hadith 145 (mit dem Kommentar von an-Nasa'i, dass ibn Shubrumah es nicht von Abdullah ibn gehört hat Shaddad), 146 , 147 (Kommentar von an-Nasa'i ibn al-Hakkam erwähnte die Aussage "in kleinen oder großen Mengen" nicht, also scheint er unterschiedliche Wurzeln dieses Hadith zu haben) und 148 (dies war anscheinend der bevorzugteste oder authentischste Kette gemäß den Kommentaren von an-Nasa'i). Al-Bayhaqi (nur in seinem as-sunan al-Kubra -arabischen Link) zitierte diesen Hadith auch mit einer teilweise ähnlichen Kette wie 148.
Die Einstufung oder Qualifikation auf sunnah.com besagt jedoch, dass der Hadith sahih ist. Ich habe ein Zitat gefunden, das besagt, dass al-Albani andere Versionen als da'if betrachtete.
Zunächst einmal ist dies streng genommen kein Hadith, da ibn 'Abbas ihn in keiner der Überlieferungen unserem Gesandten zuschrieb. Im besten Fall handelt es sich also um einen Hadith marfo' oder mawquf (mit einer gestoppten Überliefererkette), al-Albani definierte die Version von an-Nasa'i als mawquf, da die Formulierung in passiver Form ist und die Quelle des Verbots nicht zitiert und qualifizierte die Kette als Sahih. Al-Bayhaqi und al-Albani sagten, dass diese Überlieferungen zu den Grundlagen der Ansicht von Abu Hanifa (nur von al-Albani namentlich zitiert) gehören, Alkohol aus anderen Früchten außer Trauben und Datteln zuzulassen. Während die Mehrheit dem am Anfang meines Beitrags zitierten Hadith oder ähnlichen Überlieferungen folgt.
Der Referenzband 4 p 497 kann jedoch auch aus dem Hanafi-Buch stammen wie "Al-Hidayah Sharh Bidyat al-Mubtadi الهداية شرح بداية المsigika" von al-marghinani علي بzimmer ك → المرغيان B. ي ي أ → المsal .
In dem Hanafi-Buch „ nusb ar-raya fi takhrij ahadith al-hidaya “ eines Abdullah az-Zayla'i عبد الله الزيلعي zitierte er, dass die Version dieses Hadiths oben (wie von Ihnen zitiert: als ein Ausspruch von Muhammad selbst, nicht als Mawquf von ibn 'Abbas) hat laut al-'Oqayli (in seinem Buch ad-Du'afa' = "die schwachen Überlieferer") mehrere Probleme in den Überliefererketten. Auch wenn es einen Hadith von Ali ibn Abi Talib gibt, der Ihrem Zitat eher nahe kommt
"Khamr war an und für sich verboten und jede Art von berauschenden Getränken."
qualifiziert als da'if von al-Albani ( arabischer Link ) neben anderen Überlieferungen
"Khamr war an und für sich verboten und das Berauschen mit jedem anderen Getränk."
auf die Autorität von abu Sa'id al-Khudri, ibn 'Abbas und Ali qualifiziert als da'if wegen unbekannter und munkar (abgelehnter) Überlieferer ( arabischer Link ).
... Ich habe aufgehört, in mindestens 4 Bänden nach einem Buch zu suchen, das die Wörter al-Hidaya enthält, da keiner meiner Funde diesen Hadith in Band 4, S. 407 , hatte . Ich habe es nur mit Kommentaren und deren im 7. Band gefunden!)
Fazit
Die als Referenz verwendete Version des Hadith wird als Da'if angesehen und in den authentischsten Versionen nicht als Ausspruch Mohammeds dargestellt, sondern als Hinweis auf ein Verbot. Es wird häufig in Hanafi- und vergleichenden Fiqh-Büchern oder Büchern verwendet, die die Hanafi-Ansicht zitieren oder widerlegen!
Medi1Saif
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Rebecca J. Steine
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Syedah
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