Ist ein CFII erforderlich, damit ein Fluglehrer Schulungen für zusätzliche Klassenberechtigungen anbieten kann?

Muss ein Fluglehrer über ein CFII verfügen, um einem Kunden, der die folgenden Kriterien erfüllt, ein mehrmotoriges Zusatztraining anzubieten:

  1. Besitzt ein kommerzielles Pilotenzertifikat mit einer Landklassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge.
  2. Besitzt eine Instrumentenflugberechtigung.
  3. Besitzt ein gültiges ärztliches Attest.

Einfach gesagt, unser hypothetischer Kunde besitzt ein kommerzielles Pilotenzertifikat mit einer Einmotor-Landklassenberechtigung und einer Instrumentenberechtigung. Er/sie hat ein „Single Engine Commercial-Instrument Ticket“, um Branchenjargon zu verwenden.

Muss der MEI des Kunden über ein CFII verfügen, um die Zusatzschulung zu geben?

Ich kann die Logik in Ihrer Antwort schätzen. Ich weiß nicht, ob ich voll und ganz zustimme, da es Instrumenten-ACS-Anforderungen gibt, die nicht von der DPE bewertet wurden. Nämlich ein SE-ILS-Anflug und SE-Instrumentenmanöver. Siehe Seite A-7 des Instruments ACS. Ich würde mir vorstellen, dass ein CFII abzeichnen muss, dass der Bewerber auf diese vorbereitet ist, sonst würde der Bewerber nur eine ME VFR-Beschränkung auf seinem Zertifikat erhalten.
@wbeard52 - Danke für den Kommentar. Ich lade jeden ein, zu versuchen, Löcher in meine Argumente zu stechen, damit ich meine Argumente schärfen oder aufgeben kann. Das ACS legt keine Schulungsanforderungen fest oder wer die Schulung durchführen muss, sondern nur, dass bestimmte Fähigkeiten für die Ausstellung oder ein Zertifikat oder eine Bewertung bewertet werden müssen. Teil 61 regelt die Ausbildung und die Luftfahrerzertifizierung.

Antworten (1)

Meine MEINUNG zu dieser ganzen Sache, die nur die Meinung eines Mannes ist:

Ein Ausbilder muss kein CFII sein, um einem bestehenden Instrumentenpiloten mit einer Kategorieberechtigung, unter die die zusätzliche Klasse fällt, eine Ausbildung für eine zusätzliche Klassenberechtigung anzubieten.

Wenn ein Kunde bereits Inhaber eines Verkehrsflugzeugzertifikats mit einer Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge und einer Instrumentenflugzeugberechtigung ist, muss ein Ausbilder kein CFII besitzen, um Schulungen für die mehrmotorige Klassenschulung dieses Kunden anzubieten. Mein regulärer Spaziergang ist unten aufgeführt. Bitte lesen Sie es, bevor Sie abstimmen oder kommentieren.

Wichtiger Hinweis: Wenn der Kunde KEINE Instrumentenflugberechtigung hat und die Instrumentenflugberechtigung für die Kategorie anstrebt – und/oder – der Kunde ein Upgrade von einem PPL auf einen CPL oder von einem CPL auf ATP anstrebt, muss der Ausbilder über ein CFII/MEI verfügen.

Regulation Walk

Erstens, wann muss ein Ausbilder ein CFII halten?

61.195(c) beschreibt die Einschränkungen und Qualifikationen von Ausbildern in Bezug auf die Instrumentenausbildung. Diese Reg legt fest, dass ein Ausbilder ein CFII sein muss, um eine Instrumentenausbildung für die Erteilung einer Instrumentenflugberechtigung, einer nicht auf VFR beschränkten Musterberechtigung, des Handelszertifikats und des ATP-Zertifikats zu erteilen.

Wenn wir hier aufhören, hört es sich so an, als müsste ein Ausbilder ein CFII sein, um einen Kunden zu schulen, der ein einfaches ME-Klassen-Add-On zu einem vorhandenen Flugzeug-SE-Comm-Inst sucht. Aber warte…

Führen wir wirklich „Instrumententraining“ durch, während wir uns auf eine zusätzliche Klassenberechtigung zu einem bestehenden SE-Comm-Inst-Ticket vorbereiten? Nein, sind wir nicht. „Instrumententraining“ hat eine Definition in 61.1:

Instrumentenschulung bedeutet die Zeit, in der Instrumentenschulung von einem autorisierten Ausbilder unter tatsächlichen oder simulierten Instrumentenbedingungen erhalten wird.

61.1 definiert auch „Flugausbildung“, die sich von „Instrumentenausbildung“ unterscheidet:

Flugausbildung bedeutet eine andere Ausbildung als Bodenausbildung, die von einem autorisierten Fluglehrer im Flug in einem Luftfahrzeug erhalten wird.

Das Training für eine zusätzliche Klassenberechtigung zu einem bestehenden Flugzeug SE comm-inst ist kein „Instrumententraining“, es ist ein Flug ausschließlich anhand von Instrumenten, und das ist eine wichtige Unterscheidung. Es klingt pedantisch, aber die FAA verwendet diese beiden Begriffe absichtlich sehr sorgfältig:

61.109(b)(3) – Anforderung an mehrmotorige Luftfahrterfahrung mit PPL-Flugzeugen

3 Stunden Flugausbildung in einem mehrmotorigen Flugzeug über das Steuern und Manövrieren eines Flugzeugs ausschließlich anhand von Instrumenten , einschließlich Geradeaus- und Horizontalflug, konstantes Steigen und Sinken der Fluggeschwindigkeit, Wenden auf einen Steuerkurs, Erholung aus ungewöhnlichen Fluglagen, Funkverkehr und die Nutzung von Navigationssystemen/-einrichtungen und Radardiensten, die für den Instrumentenflug geeignet sind.

61.129(b)(3)(i) – Anforderung an CPL-Luftfahrterfahrung mit mehrmotorigen Flugzeugen

Zehn Stunden Instrumententraining mit einem sichtbegrenzenden Gerät, einschließlich Fluginstrumentenflug, partieller Panel-Fähigkeiten, Erholung von ungewöhnlichen Fluglagen und Abfangen und Verfolgen von Navigationssystemen. Fünf Stunden der 10 Stunden, die für die Instrumentenausbildung erforderlich sind , müssen in einem mehrmotorigen Flugzeug absolviert werden.

Sehen Sie den Unterschied? Es wurde sorgfältig geschrieben, um es einem Nicht-CFII zu ermöglichen, PPL ME-Training durchzuführen, erfordert jedoch ein CFII, um CPL ME-Training durchzuführen (was auch für CPL SE gilt). Aber warte, es gibt noch mehr …

61.109 und 61.129 sind Anforderungen an die Luftfahrterfahrung für die PPL- und CPL-Zeugnisse. Beachten Sie, dass unser Kunde bereits über ein CPL-Zertifikat für Flugzeug SE und eine Instrumentenflugberechtigung verfügt. Der Ausbilder muss die Stundenanforderungen in 61.129 nicht erfüllen, da uns 61.63(c)(3) [Zusätzliche Klassenberechtigungen] Folgendes gibt:

Eine Person, die eine zusätzliche Klassenberechtigung für ein Pilotenzeugnis beantragt, … muss die in diesem Teil vorgeschriebenen Anforderungen an die Ausbildungszeit, die für das Pilotenzeugnis für die angestrebte Luftfahrzeugklassenberechtigung gelten, nicht erfüllen; es sei denn, die Person besitzt nur eine Berechtigung für die Kategorie Leichter als Luft mit einer Klassenberechtigung für Ballons und strebt eine Klassenberechtigung für Luftschiffe an, dann muss diese Person die festgelegten Anforderungen an die Ausbildungszeit erfüllen und über die entsprechende luftfahrttechnische Erfahrung verfügen.

Dies bedeutet, dass kein „Instrumententraining“ erforderlich ist und dass jedes Training, das stattfindet, ein „Flugtraining ausschließlich anhand von Instrumenten“ ist und von einem MEI ohne CFII durchgeführt werden kann.

Also zum Schluss…

… ein Kunde, der eine ME-Klassenberechtigung hinzufügen möchte und bereits Inhaber eines Berufspilotenzeugnisses für einmotorige Landflugzeuge mit Instrumentenflugzeugberechtigung ist, kein Berufszeugnistraining erhält, weil er/sie bereits Inhaber eines Berufszeugnisses ist. Sie fügen ihrem kommerziellen Zertifikat lediglich eine weitere Klasse hinzu.

… ein Kunde, der eine ME-Klassenberechtigung anstrebt und bereits Inhaber einer Berufspilotenlizenz für einmotorige Landflugzeuge mit Instrumentenflugberechtigung ist, keine Instrumentenschulung erhält, da er bereits Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung ist. Wieder nur ein Klassenzusatz, keine neue Wertung. Es gibt keine ME- oder SE-Instrumentenbewertungen, es ist eine Kategorienbewertung.

… die erhaltene Schulung eine reine mehrmotorige Betriebsschulung ist und behandelt, wie die Privilegien ihres bestehenden Berufspilotenzertifikats und ihrer Instrumentenflugzeugberechtigung beim Fliegen eines mehrmotorigen Flugzeugs ausgeübt werden können. Es ist kein Training für eine Instrumentenflugberechtigung (sie haben es bereits) und es ist kein kommerzielles Zertifikatstraining (weil sie es bereits haben). Es ist eine zusätzliche Klassenwertung pro 61,63.

…unser CFI/MEI (kein CFII) kann die Schulung geben und den Kunden für eine praktische Prüfung empfehlen.

Wichtige Hinweise :

Ein Kunde, der ein Zertifikat von PPL auf CPL oder CPL auf ATP upgraden möchte, muss eine Schulung von einem CFII/MEI erhalten.

Ein Kunde, der eine erste Instrumentenflugberechtigung anstrebt, muss eine Schulung von einem CFII/MEI erhalten.