Angenommen, man befindet sich in einem Eruv , der im Allgemeinen die Übertragung zwischen Domänen am Schabbat erlaubt, darf man am Schabbat einen Regenschirm verwenden? Wenn nein, warum nicht?
Folgefrage: Was ist mit anderen Dingen, die zusammengeklappt/ausgeklappt werden können (z. B. Kinderwagen, tragbare Stühle, Tische oder ein ausziehbares Verdeck )?
Das Aufspannen eines Regenschirms am Schabbat gilt wegen Bauarbeiten allgemein als verboten. Der verlinkte Artikel stellt fest, dass die G'mara (nicht speziell zitiert) zwar das Öffnen eines Klappstuhls erlaubt, obwohl dadurch ein "Zelt" über dem Boden darunter entsteht, der Zweck des Öffnens des Stuhls jedoch nicht darin besteht, das Zelt zu erstellen Der Zweck, eine Struktur über sich selbst zu errichten, ist:
Dementsprechend verbot unter anderem die Noda Be-Yehuda (Responsawerk von Rabbi Yechezkel Landau aus Prag, 1713-1793) das Aufspannen von Regenschirmen am Schabbat. Dies ist auch die Position der überwiegenden Mehrheit der neueren und zeitgenössischen Autoritäten, einschließlich Rabbi Moshe Halevi in seinem Werk Menuchat Ahava und Chacham Ovadia Yosef in seinem Werk Yechaveh Da'at. Es sollte beachtet werden, dass sobald Halacha das Öffnen eines Regenschirms verbietet, das Schließen eines Regenschirms ebenfalls verboten ist.
Darüber hinaus weist dieser Artikel darauf hin
Ein Stuhl klappt und entfaltet sich direkt in die gewünschte Position. Ein Schirm muss jedoch befestigt bzw. eingerastet werden, um die gewünschte Position einzunehmen. (Biur Halacha 315:7)
Ich habe eine Menge Leute gesehen, die am Schabbat Regenschirme zur Schul brachten und sie während des Gottesdienstes in der Garderobe offen ließen. Ich weiß, dass Sie am Schabbat keinen Regenschirm aufspannen sollen, aber es gibt eine andere Regel für das Tragen eines bereits geöffneten Regenschirms. Wenn Sie den Regenschirm vor dem Schabbat öffnen, ist dies in einem Erev zulässig. Der torahmusings-Link deutet darauf hin, dass Sie den Anschein erwecken könnten, die Schabbatregeln zu brechen. Das ist von Schule zu Schule unterschiedlich. In Gebieten, in denen es viel regnet, kennen aufmerksamere Menschen die Regenschirmnuancen.
Was ein Verdeck eines Kinderwagens (oder ein ausfahrbares Verdeck) betrifft, das nicht einmal kurz vor dem Schabbat offen gelassen wurde, ordnen einige Poskim an, dass es verboten ist, während andere es erlauben.
Die folgenden Poskim regeln ausdrücklich so (dass es verboten ist): Ketzos Hashulchan 120 Fußnote 8 „Bezüglich des Verdecks von Kinderwagen ist es offensichtlich, dass es verboten ist, es am Schabbat zu öffnen, obwohl es am Kinderwagen befestigt ist … Man muss warnen die Öffentlichkeit diesbezüglich.“; Igros Mosche 4:105; Sheivet Halevy 3:54; Oder Letziyon 2:28-2; Halichos Olam 2:1; Minchas Yitzchak 10:26 lässt diese Angelegenheit in Frage, neigt jedoch dazu, in einem Fall nachsichtig zu sein, dass die Motorhaube auch Seitenwände bildet, wenn sie geöffnet wird.
Siehe hier und hier für eine vollständige Diskussion und all die verschiedenen Meinungen zu diesem Thema
Schmuel
Mosche Hazan